Guten Tag,
vor ca. einer Woche habe ich im Mediamarkt Kaiserslautern ein Smartphone gekauft. Nachdem ich nun heute die Simkarte einsetzen wollte, habe ich festgestellt, dass der Simkartenslot eine Beschädigung aufweist und damit die Simkarte nicht in das Gerät eingeführt werden kann.
In Folge dessen habe ich unverzüglich nach Kenntnisnahme des Mängels diesen vort Ort in der Fililae reklamiert, jedoch ohne großen Erfolg, da der Markt die Schuld von sich weist und von einer Beschädigung nach Kauf ausgeht.
Gemäß Gewährleistungsrecht muss der Verkäufer (innerhalb von 6 Monaten nach Kauf) beweisen, dass der Mangel nach Kauf entstanden ist. Hierzu möchte der Markt das Gerät an den eigenen Reparaturservice schicken, um dies bestätigten zu lassen. Dies wäre jedoch kein unabhängiges Gutachten, womit der Markt mit etwas vom Pferd erzählen kann.
Es ist immer wieder ärgerlich, wenn Händler Kunden mit falschen Aussagen abspeisen und sich überhaupt nicht mit der Rechtslage befassen.
True schreibt dazu:
Hallo,
Ihre Erläuterung ist etwas wage.
Da für gewöhnlich der Simkarten Slot erst herausgezogen werden muss, wäre der von Ihnen beschriebene defekt, doch schon hier zutage getreten.
Der Slot hätte dann eigentlich nicht herausziehbar sein dürfen.
Warum sollte sich daher der Slot herausziehen lassen, aber nicht hereinschieben lassen?
Dass der Markt bei einem derartigen Phänomen, nicht gleich Freude springend ein neues Gerät aushändigt, liegt auf der Hand.
Daher ist es doch nur legitim wenn der Markt dies von einem Techniker prüfen lassen will.
Dem Markt dann gleichzeitig zu unterstellen, dass der Techniker das sagt, was der Markt hören will, ist schon arg an den Haaren herbeigezogen.
Wenn Sie so Argwöhnisch sind, beauftragen Sie doch einen Gutachter, im Falle es liegt kein Verschulden von Ihnen vor, muss der Markt diesen zahlen.
Wie Sie schreiben, war der Fehler schon vorhanden, somit können Sie doch nur gewinnen oder?
Sicherlich Ärgerlich ist es und man muss Zeit investieren.