Keine Gewährleistung!!! ONLINE
@Thomas:
Nein, in den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Händler nachweisen, dass der Schaden bei Auslieferung nicht vorhanden war und der Schaden auch nicht durch eine mangelhafte Verarbeitung oder Verpackung angelegt war. Erst nach sechs Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Insofern ist der Fall typisch Media-Markt: von Umtausch faseln, wenn es um den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch geht.
@ Manfred, wie erwähnt fehlt hier einiges an Daten um den Vorgang vernünftig zu beleuchten. Ungeachtet dessen bleibt es dabei dass die Art des Mangels nicht mit der Sache vereinbar ist, dies ist klar im BGB so hinterlegt. Daher pauschalisiert von einem „typischen“ Verhalten zu faseln ist so falsch wie kurzsichtig.
@Manfred, natürlich ist ein klarer Transportschaden regulierungsfähig. Von einer Ablehnung des selbigen hat der Händler jedoch nichts. Und nur gefühlt gibt es einen Grund warum wir hier nicht mit mehr Informationen versorgt werden;)
Thomas schreibt dazu:
Leider stehen hier nicht alle erforderlichen Daten zur Beurteilung des Vorganges. Ungeachtet dessen ist es jedoch so, dass die Art des Sachmangels mit der Sache vereinbar sein muss, dies ist ein Displayschaden jedoch nicht. Sodann muss von Ihnen die Anfänglichkeit des Mangels nachgewiesen werden, dann besteht auch ein Anspruch. Die noch vorhandene Folie ist leider nicht Aussagekräftig.