Sonstiges

Natürlich können Sie reklamieren... es hilft nur nicht

Dilo schreibt im August 2015:

Mitte Mai 2015 habe ich beim Media-Markt in Hamburg-Wandsbek ein iPhone 6 gekauft. Als ich nach einer Woche in einem Handyshop eine Folie auf mein Telefon kleben lassen wollte, fragte der Verkäufer mich, ob mein Gerät mal runtergefallen wäre: Er zeigte mir, dass das Display locker war. Er empfahl mir, den Schaden zu reklamieren. Anfang Juni reklamierte ich das Gerät daher beim Media-Markt. Dieser schickte es zum Hersteller ein. Etwa zwei Wochen später konnte ich dann ein Austauschgerät abholen. Dieses hatte jedoch denselben Fehler. Also wurde es vom Media-Markt abermals eingeschickt. Nun, Mitte Juli, bekam ich ein neues Austauschgerät. Unglaublich dabei: Das Display war schon wieder locker! Daher entschied ich mich, kein weiteren Reparatur- oder Austauschprozess zu akzeptieren, sondern vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Service-Mitarbeiter im Media-Markt in Wandsbek beharrte jedoch darauf, das iPhone abermals einzusenden. Obwohl das nicht der Gesetzeslage entspricht und sich der Media-Markt als mein Vertragspartner nicht aus der Verantwortung stehlen kann, willigte ich ein: Er sendet das Gerät ein und ich erhalte zeitnah eine Gutschrift. Die Betonung lag dabei auf „zeitnah“. Bis jetzt, Anfang August, habe ich nicht vom Media-Markt wieder gehört. Trotz einiger Nachfragen. Lediglich hat mir der Filialleiter seine Rechtsposition mitgeteilt: Wer ein defektes Gerät beim Media-Markt kaufe, könne nicht einfach mit dem schadhaften Gerät in der Filiale auftauchen, vom Vertrag zurücktreten und die gewährte Gegenleistung (also das bezahlte Geld) zurückverlangen. Entsprechende gesetzliche Bestimmungen würden im Media-Markt nicht gelten.

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