Sonstiges

Garantie? Garantiert nicht!

Andrea schreibt im August 2015:

Während meiner Ausbildung habe ich im November 2013 einen Asus-Laptop geschenkt bekommen. Dieser war im Media-Markt Limburg für etwa 600 Euro erworben worden. Damals sehr viel Geld für mich. Gut eineinhalb Jahre lang funktionierte der Laptop gut und hat mir sehr geholfen. Jedoch ging vor etwa drei Monaten das Netzteil kaputt. Damit war der Laptop unbrauchbar geworden. Mit dem Media-Markt im 40 Kilometer entfernten Limburg gab es nun Unmengen von Diskussionen, ob das Netzteil nur Zubehör ist oder Teil des erworbenen Laptops. Und auch, ob hier noch die Gewährleistung gilt. Am Ende gab ich klein bei und zahlte 40 Euro für ein neues Netzteil. Dann, knapp 3 Monate später, ging der Laptop während des Betriebes einfach aus. Eine mittelschwere Katastrophe angesichts meiner praktischen Prüfung fünf Tage später, für die ich noch am PC hätte üben müssen. Natürlich bin ich ohne Umweg zum Media-Markt gefahren. Dort wurde das Gerät überprüft, konnte aber nicht repariert werden und musste daher eingesandt werden. Acht Tage später konnte ich mein Laptop dann abholen. Die Hauptplatine und ein Lautsprechermodul waren getauscht worden. Allerdings: Er war so dreckig, als ob er draußen gestanden hatte. Es befanden sich sogar Blätter und Zweige in ihm. Ich testete noch vor Ort, ob er angeht. Er ging. Also unterschrieb ich und nahm den Laptop mit nach Hause. Dort „überlebte“ er zwei Tage, dann ging er wieder unvermittelt aus. Damit begann eine besondere Leidensgeschichte, die zahlreiche Fahrten zwischen Wohnort und Media-Markt in Limburg beinhaltet: - abermaliges Einsenden des Geräts an den Asus-Service durch den Media-Markt - Rücksendung durch Asus, leider nicht mehr in der Originalverpackung, dafür wieder verdreckt - zu Hause kein Betrieb des Laptops möglich, da bei der Rücksendung das Netzteil verloren gegangen war - eine kleine Entschädigung durch den Media-Markt in Höhe von 25 Euro für die Umstände - nochmaliges Einsenden des Geräts an den Asus-Service, da bereits nach einem Tag das Gerät wieder tot war - Streit über die Frage, ob mir nach den wiederholt gescheiterten Reparaturversuchen ein Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht - Beharren des Media-Markts bzw. Asus‘ auf einer weiteren Reparatur - nochmaliger Austausch der Hauptplatine - neues Netzteil durch Asus und ein neuer Akku durch den Media-Markt aus Kulanz - erneuter Ausfall des Geräts noch am selben Tag nach der dritten Reparatur - schon wieder will der Media-Markt das Gerät zum Asus-Service einschicken… Nun reicht’s. Ich beharre auf einem Rücktritt vom Vertrag. Interessiert beim Media-Markt nur niemanden. Und der Laptop ist ja schon wieder auf dem Weg zu Asus. Dann, nach zwei Wochen, die überraschende Wende: Der Media-Markt teilt mir mit, der Laptop sein unglücklicherweise beim Transport erheblich beschädigt worden. Daher werde nun der Restwert des Geräts ausgezahlt. Ich verlangte jedoch ein Ersatzgerät. Das will der Media-Markt zwar prüfen, bewegt sich aber nicht. Nun sitze ich nach vier Monaten Reparaturodyssee immer noch ohne Laptop hier. Ich kann mich nicht bewerben und kann mir ohne Job auch keinen neuen Laptop leisten. Ich bin inzwischen echt verzweifelt. Bitte helft mir!

  • Erklärbär schreibt dazu:

    Um die Diskussion vom Beginn abzukürzen:

    Das Netzteil ist ZUBEHÖR. Alles außer dem Grundgerät selbst ist Zubehör aus Lieferumfang und hat meist weniger Garantie als das Gerät

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

Mit dem Absenden des Beitrags erklären Sie sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.

Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.