Gewährleistung

MediaMarkt ignoriert Gewährleistungsansprüche nach §439 BGB

Dr. Thomas Getta schreibt im März 2019:

Problem:

5 Monate altes Vakuumiergerät CASO 200.

Bei den nachträglich gekauften Vakuumierbehältern wird vom Gerät nur gelegentlich, ohne einen nachvollziehbaren Grund, ein Vakuum erzeugt.

Mit Fehlerbeschreibung zum Austausch zurückgeschickt. An Stelle eines direkten Austausches, wurde das Gerät gegen meinen Willen zum Hersteller gschickt um Anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. MediaMarkt versucht so seiner eigenen Gewähleistungspflicht zu entgehen und direkt an den Hersteller zu verweisen.

MediaMarkt hat es nicht einmal für notwendig erachtet, dem Hersteller meine detaillierte Fehlerbeschreibung zu übermitteln.

BGB §439, Abs.1 :

Kurzfassung: "Der Kunde bestimmt über Reparatur oder den Austausch der mängelbehafteten Sache, ..nicht der Händler !"

Leider interessieren sich die Callcenter Angestellten nicht für das BGB.

Sie antworten trotz aller Hinweise auf die Rechtslage nur den ihnen vorgebenen hinhaltenden, abwiegelnden Textbausteinen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Getta

  • Mhm schreibt dazu:

    BGB Paragraph 439 Absatz 4:

    „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte....“

    Da ich vermute das eine Reparatur den Händler nichts (oder wenig) kostet, schätze ich die Unverhältnismäßigkeit ist gegeben. Ferner denke ich das sich für den Kunden kein Nachteil durch ein repariertes Gerät ergibt.

    Mit freundlichen Grüßen

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