Sonstiges
Kleiner Unterschied ganz groß
Affe schreibt im Oktober 2015:
Mein Handy stürzte ständig ab – und selbst vier Reparaturversuche änderten daran nichts. „Das liegt an Android, da können wir nicht viel machen“, lautete die ebenso fachkompetente wie lapidare Auskunft. Ob und was die Werkstatt in all den Wochen der Reparaturen allerdings gemacht hat, war vom Media-Markt nicht wirklich zu erfahren. Als nach dem dritten „Werkstattbesuch“ das Problem weiterhin bestand, habe ich das Gerät eingeschickt mit der Bitte um Gutschrift. Leider reden wir hier vom Media-Markt… Die Gutschrift gab es nur mit Ach und Krach und einer Predigt des „Servicemitarbeiters des Monat“. Leider war ich damit noch nicht am Ziel. Denn als ich mir das Geld zurückzahlen lassen wollte in der Filiale hat der zuständige Mitarbeiter nur gelacht. Ein Kassenbon und ein Gutschriftvermerk des eigenen Unternehmens reicht dem Media-Markt nicht aus. Es muss auch der „große“ Kaufvertrag beiliegen – sonst gibt es gar nichts. Ja, wenn es ums Geld geht, wird der Media-Markt wirklich kleinlich. Ein Bekannter von mir ist Jurist. Er sagte, die Forderung nach dem großen Kassenzettel statt es inhaltsgleichen Kassenbons sprenge den Rahmen. Mein Fazit: Kein Reparatur des Handys, falsche Behauptungen bezüglich der Gewährleistung und am Ende keine Rückzahlung. Das war wohl mein letztes Geschäft mit dem Media-Markt. Um bei diesen Unternehmen die grundlegensten Verbraucherrechte durchzusetzen, braucht man scheinbar entweder eine Knarre oder einen Anwalt. Ich werde mich für letzteres entscheiden, wenn man nicht einlenken wird.
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