Reparatur

Media Markt will Geld für Reparatur trotz Garantie

Shambhala222 schreibt im September 2019:

Ich habe mir am 23.06.18 einen Jura E8 Platin Kaffeevollautomaten gekauft und dazu noch die 5Jahre plus Garantie.

Im Mai 2019 war dann der erste Defekt der Maschine, weshalb ich sie dann zur Reparatur bei Media Markt abgegeben habe.

Was damit genau war weiß ich nicht, aber es wurde anstandslos repariert und ich habe mich gefreut meine Kaffeemaschine funktionsfähig zurückbekommen zu haben.

Jetzt kommt der Knüller:

Knapp einen Monat später mahlt die Maschine keine Bohnen mehr.

Drückte ich auf den Startknopf, hat sich nichts getan.

Ok, gut dachte ich mir.

Also ab damit zu MediaMarkt. Dort habe ich kurz mein Problem geschildert. Das Teil wurde eingepackt und MediaMarkt hat es zu Jura, dem Hersteller, geschickt, wie beim letzten Mal auch.

Auf den Wunsch ein Ersatzgerät zu bekommen, selbes Modell usw. wurde ich vertröstet, dass das nicht möglich sei und eine Rücknahme auch nicht, da es ein Hygieneartikel sei.

Ok...also den Reparaturschein mit nach Hause genommen ohne Gerät und ca. 2 Wochen später bekomme ich eine SMS, dass in diesem Falle die Reparaturkosten von knapp 250Euro ich tragen muss.

Begründung war, dass ich das Gerät angeblich gewerblich genutzt hätte.

Ich habe daraufhin dem Service eine Mail geschickt. Diese blieb ohne Reaktion unbeantwortet.

Also bin ich zur Filiale gegangen um zu wissen wie sie auf diese schwachsinnsbegründung kommen.

Dort angekommen versuchten die Mitarbeiter mir zu erklären, dass seit der letzten Reparatur, also innerhalb eines Monats knapp 2000 Mal auf den Startknopf gedrückt wurde und deshalb die Firma Jura die Reparatur verweigert mit dem Hinweis keine Garantie bei gewerblicher Nutzung.

Ich habe dann dem MM Mitarbeitern erklärt, dass das drücken eines Knopfes für so eine Unterstellung nicht ausreichend sei, weil das eine Behauptung ist, die Jura oder MM nachweisen müssten.

Ich erinnere an dieser Stelle nochmals daran, dass das Gerät defekt war und das drücken des Knopfes das defekte Mühlenwerk nicht bewegt hat.

Hier kann man sich vorstellen, dass alleine der MM Mitarbeiter bei Prüfung ca. 30Mal auf diesen Knopf gedrückt hat (der Knopfcounter zählt ja immernoch trotz defekt).

Bei einer Großfamilie kommen dadurch schon knapp 1000-1500 Knopfdrucke zustande bis verstanden ist, dass das Gerät kaputt ist und nicht mehr mahlt.

Weiter gehts:

Ich habe MM auf ihre AGBs hingewiesen, dass, falls angenommen ich hätte das Gerät gewerblich genutzt, dass sie auf Geräte, die gewerblich genutzt werden 12Monate Gewährleistung geben.

Dann meinte der Mitarbeiter plötzlich, dass der Kaufvertrag auf eine private Person gemacht wurde (also ich) und nicht gewerblich, also zähle dieser Absatz nicht.

Ich meinte "Ja was denn jetzt???"

Die meinten dann die warten nun die Rückantwort von Jura ab.

Ich habe wehement darauf verwiesen, dass ich mit MM einen Kaufvertrag habe und nicht mit Jura oder sonst wem und ich das nicht zahlen werde, weil kein Jahr um ist.

Ich wurde abgewiesen man könne nichts tun ausser abwarten.

Also die haben die erste Beschwerdemail von mir was ich MM geschrieben habe einfach an Jura weitergeleitet.

Jetzt nach knapp 2 einhalb Monaten (Abgabe des defekten Gerätes war am 21.06.2019) habe ich dem service per Mail eine frist gesetzt, dass ich entweder das reparierte Gerät zurückbekomme oder vom Kaufvertrag zurücktrete.

Heute wieder eine SmS erhalten, dass ich doch bitte die knapp 250Euro für die Reparatur zahlen soll.

Jetzt weiß ich nicht was ich tun kann und bitte um Hilfe.

  • Nopenone schreibt dazu:

    Es ist ein Zähler welcher die Menge an Kaffee Bezügen festhält.

    Falls Jura in diesem Zähler eine deutlich Überschreitung der Bezüge feststellt so geht man dort davon aus das der Vollautomat nicht privat genutzt wurde. Es gibt nicht umsonst Gastroautomaten.

    MM darf sich auf die Aussage der Fachwerkstatt berufen.

    Bei Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit greifen weder Garantie noch Gewährleistung.

  • Peter1983 schreibt dazu:

    Die Frage ist: Wer ist der Vertragspartner bei der 5-Jahres-Plus-Garantie? Vermutlich eine gesonderte Versicherungsgesellschaft, nicht aber Jura oder der MM selbst. Hier könnte der direkte Kontakt helfen.

    Der vom Hersteller eingebaute Zähler mag ein Indiz für einen gewerblichen Gebrauch sein, aber noch lange kein hinreichender Beweis. Hier müssten andere Hinweise hinzukommen. Etwa entsprechende Abnutzungsspuren, die für einen gewerblichen Gebrauch typisch sind. Oder ein entsprechender Zustand der Leitungen (Verkalkung etc.).

    Da diese Versicherungen ja nicht verkauft werden, damit der Kunde fünf Jahre lang vor Schäden geschützt sind, sondern damit Händler und Versicherer zusätzliches Geld verdienen, wird bei einer Vielzahl von Schäden grundsätzlich der Versicherungsschutz abgelehnt. Gleiches gilt für eine Hersteller-Garantie oder auch die gesetzliche Gewährleistung.

    Mein Tipp: Schriftliche Auskunft verlangen und einen Anwalt einschalten.

  • Bernie schreibt dazu:

    Kann den anderen nur zustimmen. Und mal ehrlich, wer im Service bei MM arbeitet weiß, das Jura wohl den miesesten Kundenservice hat, den man kriegen kann. Absolut renitentes Volk.

  • Shambhala222 schreibt dazu:

    @Peter1983

    Muss ich die schriftliche Auskunft bei Jura oder bei MM anfordern und sollte ich nicht erstmal zur Verbraucherschutzzentrale bevor ich den Anwalt einschalte?

  • Peter1983 schreibt dazu:

    Bin kein Anwalt, aber: Wer lehnt die Garantieleistung ab? Jura? Ist Jura auch der Vertragspartner der 5-Jahres-Garantie? Oder ist das eventuell die XYZ-Versicherung? Die schriftliche Auskunft, warum keine Garantie-Reparatur erfolgt, sollte von Ihrem Vertragspartner erfolgen.

    Danach kann man zur Verbraucherzentrale gehen (wenn mal will), zur Öffentlichen Rechtsauskunft (in größeren Städten, nur kostenlos für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen) oder zum Anwalt.

  • Shambhala222 schreibt dazu:

    Peter1983

    Ich werde die schrifliche Auskunft verlangen.

    Nopeone

    Der Zähler zählt nicht die Bezüge, sondern wie oft draufgedrückt wurde.

    Ist der Motor defekt und wird auf den Knopf gedrückt, zählt dieser zwar, aber es heisst nicht, dass Kaffee bezogen wurde. Alleine der MM Mitarbeiter hat weit über 30Mal draufgedrückt um den defekt zu lokalisieren. Ich selbst habe bestimmt über 100erte Mal draufgedrückt. Und Familie habe ich auch, die auch versucht haben die Maschine doch noch zum Laufen zu bekommen. Ausserdem ist die Maschine ist innerhalb eines Monats zum 2.Mal wegen demselben defekt bei der Werkstatt gewesen.

    Da frage ich mich, wieso die nicht beim ersten Mal direkt mit dem "gewerblich genutzt" Schwachsinn gekommen sind?

    Ich denke auch nicht, dass es fahrlässig ist eine Maschine dafür zu benutzen wofür sie gedacht ist.

    Wegen dem gewerblichen:

    MM bietet laut deren AGBs die Garantie auf 12 Monate bei gewerblicher Nutzung. Auf die Frage, falls es gewerblich genutzt worden wäre (was Jura ja behauptet) ich dann auch Garantie hätte, meinten die MM Arbeiter "Ja, Sie haben es aber als Privatperson gekauft".

    Ich werde erstmal zum Verbraucherschutz gehen und schauen ob die mir weiterhelfen.

    Es kann ja nicht wahr dass eine Maschine die knapp 1000 Euro kostet kein Jahr macht.

  • peterloe schreibt dazu:

    Ein ähnlich gelagerter Fall wie oben beschrieben von Shambala222 beschrieben: Ein Epson V39 Scanner gekauft in 12/2017 gibt jetzt mir nichts dir nichts den Geist auf, kein Mucks. Hersteller Garantie ist natürlich abgelaufen, aber da gibt es ja auch noch die 24 Monate Händlergewährleistung. Also den Händler Mediamarkt angerufen: Die Zentrale verweist mich an den Hersteller, der Hersteller sagt Quatsch, das versucht Saturn/Mediamarkt immer ... Also wieder an MM, die sich dann wieder auf den Hersteller berufen und bei demselben nach einer Kulanzreparatur nachfragen wollen. Heute kommt die frohe Botschaft, dass ein Gerät, was um die 70-80 EUR kostet, für 115 EUR repariert würde. Die Verbraucherzentrale bestärkt mich in der Annahme, dass der Händler reparieren muß und verweist auf entsprechende Formulare mit Fristsetzung und Einschreiben an die Firmenzentrale.

    Wenn die Sache mit der geplanten Obsoleszenz ein Märchen sein soll, so ist der Verbraucherschutz gemäß BGB mindestens ebenfalls eines! Oder glaubt hier jemand an das Märchen vom redlichen Händler. Jedenfalls ich bei Saturn/MM zuletzt! War aber auch mein letzter Einkauf dort.

  • chris schreibt dazu:

    Hallo, bei nicht drehendem Mahlwerk was ja der Fehler ist wird durch einen Fremdkörper in den Bohnen verursacht .

    (Holzstück, Stein usw.) Mahlsteine stumpf und Temp-Sicherung ausgelöst.

    Das ist kein Garantiefall seitens des Herstellers.

    Wenn Wasser in das Bohnenfach geschüttet wird handelt es sich auch nicht um einen Garantiefall.

    Der Hersteller gibt 25 Monate Garantie beim Kauf.

    12 Monate bei gewerblicher Nutzung.

    Alles über dieser Garantiezeit muß über die zusätzlich bezahlte Erweiterungsgarantie der Versicherung abgeklärt werden ob Fremdkörper mit abgedeckt sind.

    So viel zu dem Thema

  • Joel schreibt dazu:

    Jura ist sche……

  • Peob schreibt dazu:

    Habe bei Mediamarkt die Plus-Versicherung für einen Jurakaffeevollautomat (2800€) abgeschlossen und vor 3 Wochen zur verpflichtenden Wartung bei MM abgegeben. Nach 3 Wochen und entsprechenden Druckaufbau war das Gerät dann doch da und konnte abgeholt werden. Zuhause stellte ich ein plätscherndes Geräusch beim Zubereiten des Kaffees fest. Zuerst dachte ich, es sei eventuell noch Luft in der Leitung o. Ä. Da das Plätschern irgendwie immer noch anhielt, obwohl schon ein paar Tassen Kaffee zubereitet wurden, merkt ich, daß unter dem Gerät jede Menge Wasser auf der Küchenplatte ist und bereits hervor läuft. Ergebnis: Verpflichtende Wartung bei MM am  funktionierenden Kaffeeautomaten durchführen lassen und das Gerät dann defekt zurück erhalten! Morgen bringe ich das Gerät zurück, bin gespannt auf die Reaktion und Kundenservice. . .

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