Gewährleistung

Mediamarkt unterschlägt mein Blackberry

Timo schreibt im November 2019:

Am 26.10.20107 kaufte ich bei Mediamarkt online für 149,00EUR ein Blackberry Passport. Das Gerät hat mir seitdem gute Dienste geleistet, allerdings ging Anfang Oktober 2019 die Lautstärkeregulierung kaputt (eine Taste an der Seite des Gerätes). Ich schaute mich im Internet nach Ersatzteilen um und fand ein gebrauchtes für ca. 20EUR, der Tausch selbst ist nicht allzu schwierig. Das Blackberry Passport führt Mediamarkt mittlerweile nicht mehr und das günstigste, was ich im Internet finden konnte kostet mittlerweile 237,46EUR + Versand. Beim Blick auf die Rechnung stellte ich fest, dass ich noch Gewährleistung hatte und wollte es somit von Mediamarkt reparieren lassen.

Am 22.10.2019 brachte ich also mein Smartphone zu Mediamarkt in Köln.

Am 31.10. erhielt ich eine SMS von Mediamarkt, dass mein Gerät nicht instandsetzbar sei und ich mit dem Zubehör in den Markt kommen soll. Sofort rief ich bei Mediamarkt an, um mich nach dem weiteren Prozedere zu erkundigen, konnte an dem Tag aber nicht mehr selber in den Markt kommen. Man konnte mir meine Fragen nicht beantworten. Später erfuhr ich, dass man telefonisch nur einen Callcenter erreicht, der mit dem Markt selber nichts zu tun hat.

Der 1.11. ist ein Feiertag in NRW und das Wochenende war ich nicht in der Stadt, und so konnte ich erst am Montag, 4.11. gegen 18:00 in den Mediamarkt kommen. Auf meine Bitte, mein unrepariertes Telefon zurück zu bekommen, wurde mir entgegnet, man müsse schauen, ob es noch da sei.

Am 5.11. war ich erneut im Mediamarkt, mein Vorgang war noch nicht weiter verfolgt worden.

Am Freitag, 8.11. erhielt ich eine neue SMS und die folgende Mail:

Sehr geehrter Kunde, für Ihr Gerät wurde ein Warengutschein erstellt. Kommen Sie bitte mit dem Original

Kaufbeleg und evtl. restlichem Zubehör in unseren Markt. Ihr Media-Markt Service Team

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Team

PS: Leider ist es nicht mehr möglich Ihr Blackberry zurück zu bekommen, da es schon entsorgt wurde.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vielen Dank.

Am 9.11. war ich nun erneut da und habe sogar mit dem Filialleiter gesprochen, bis auf Rückerstattung des Kaufpreises und 20EUR Rabatt auf ein neues, im Mediamarkt gekauftes und vorrätiges Handy konnte man mir aber nicht entgegenkommen, wobei es dort kein Handy gab, was mein Passport ersetzen kann. Bisher habe ich nichts angenommen und denke über mein weiteres Vorgehen nach. Ich finde, es ist eine Frechheit, anderer Leute Eigentum einfach ohne Rücksprache zu entsorgen. Allem, was ich gelesen habe nach habe ich immer noch das Eigentumsrecht an dem Handy, auch wenn ich es zur Reparatur gegeben habe. Mir wurde so die Möglichkeit genommen, die Reparatur an meinem Blackberry selbst durchzuführen.

  • Peter1983 schreibt dazu:

    Der Fall ist recht simpel: Der Media-Markt hat unrechtmäßig Ihr Eigentum zerstört. Dafür muss er Schadenersatz leisten. Wenn er das nicht will, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

  • Thomas schreibt dazu:

    Der Fall ist wirklich simpel, denn, sollten Sie Recht bekommen, immerhin ist hier der Vorsatz nachzuweisen, dann steht Ihnen der Gerätewert zum Zeitpunkt der Abgabe zu. Also der Wert des Gerätes mit dem Defekt. Sicher fahren Sie mit dem Kaufpreis deutlich besser. Handelte es sich denn tatsächlich um einen anfänglichen Mangel?

  • True schreibt dazu:

    Ganz richtig ist das Gebashe auf Media Markt hier nicht.

    Der Markt wird das Gerät ja nicht Vorort geprüft bzw. zur Reparatur Vorgesehen haben.

    Die werden das Gerät an den Hersteller bzw. deren Werkstatt geschickt haben.

    Von dort wird dann vermutlich die Info gekommen sein, der Hersteller nimmt es zurück, Gutschrift wird erstellt.

    Klar ist es Ärgerlich, aber vermutlich kann Media Markt hier weniger dafür als geglaubt.

    Du wirst auch Vermutlich noch Herstellergarantie gehabt haben.

    Bei der Gewährleistung fährst du mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechter als mit der Herstellergarantie.

    Eventuell solltest du dich an den Hersteller wenden?!

    Mit der Gutschrift wirst du vermutlich wirklich besser fahren, als mit deinem defekten Gerät.

  • Peter1983 schreibt dazu:

    @True:

    Es spielt gar keine Rolle, ob der Händler das Gerät selbst prüft oder einen sog. "Erfüllungsgehilfen" damit beauftragt. Der Händler hat nicht das Recht, ein ihm zur Prüfung überlassenes Gerät, an dem er kein Eigentum besitzt, zu vernichten, zu entsorgen oder zu beschädigen. Sollte die Prüfung ergeben, dass das Gerät nicht repariert werden kann, muss der Händler auf Weisung des Eigentümers warten. Alles andere ist vorsätzliche Sachbeschädigung.

    Übertragen Sie ihre Argumentation mal auf Ihr Auto: Sie bringen das wegen einer defekten Wasserpumpe zum Händler, gehen einen Kaffee trinken (damit der Händler den Schaden prüfen kann) - und bei Ihrer Rückkehr sagt der Händler: "Ihr Auto ist schon in der Schrottpresse. Eine Reparatur hätte sich nicht gelohnt. Der Hersteller meldet sich dann irgendwann bei Ihnen und gibt Ihnen 100 Euro als Entschädigung." Ihren Wutanfall möchte ich nicht erleben...

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