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Lockvogelangebot: Lieferung storniert

jupp schreibt im Januar 2020:

Lockvogelangebot Xiaomi Mi A3 128 GB für 149 € anstatt ~225 €

Hallo Media-Markt-Fans,

diese E-Mail an den Kundenservice habe ich gestern verfasst. Sie schildert den Sachverhalt:

"Sehr geehrte Herren Bauer, Geiselmayr und Gietl,

nachdem ich nun heute bereits zweimal mit Ihren Kollegen von der Hotline gesprochen habe, muss ich sagen, das mich Ihre lapidare Antwort in meinem speziellen Fall sehr verärgert. Ich hatte ausdrücklich darum gebeten, von nichtssagenden Standardantworten ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn abzusehen. Immerhin hatte ich bei meinem jüngsten Anruf bei Ihrer Hotline meinen Fall bereits ausführlich geschildert.

Nur kurz möchte ich daher nochmals - nunmehr schriftlich - den Sachverhalt schildern:

Gestern habe ich via Ebay ein Smartphone gekauft und den Zuschlag bekommen. Der Bestellvorgang trägt die Nummer xxxxxxxx. Da ich die Lieferadresse anpassen wollte, riet mir Ihre Kollegin an der Hotline, diese Bestellung zu stornieren und eine erneute Bestellung aufzugeben. Dies verneinte ich zunächst. Als ich jedoch, diesmal direkt über ihren Online-Shop, eine erneute Bestellung yyyyyyyy aufgeben konnten und einen Bestätigungs-Email mit dem Inhalt "...freuen Sie sich auf Ihr Paket..." bekam, habe ich einer Stornierung der Bestellung xxxxxxxx zugestimmt.

Mir ist klar, dass Sie in Ihren AGB das unverbindliche Angebot des Artikels als "Invitatio ad offerendum" erklären. Hier scheint allerdings ein Geschäftsprinzip dahinterzustecken, ein Lockvogel-Angebot zu schalten, in der sicheren Erkenntnis, die hohe Nachfrage nicht bedienen zu können. Für einen Online-Shop von solcher Größe und Bedeutung wie dem ihrigen ist das nicht akzeptabel. Selbstverständlich ist es technisch vollkommen unproblematisch mit Hilfe des angeschlossenem Waren-Wirtschaft-System solche "Stornierungs-Orgien" zu vermeiden.

Da Sie auf Ihrer Homepage für den benannten Artikel für den 1.2. einen "Wahnsinns-Schnell-Verkauf" ankündigen und es für einen Konzern wie den ihrigen kein Problem darstellen dürfte, Ware nachzubestellen, gebe ich Ihnen die Möglichkeit, das verlorengegangene Vertrauen in ihr Unternehmen wiederherzustellen und den Artikel zum versprochenen Preis zu liefern. Reichen Sie mein Anliegen dazu gerne an die passende Ebene weiter.

Wenn Sie diese Möglichkeit wieder mit einer Standardantwort abzuweisen gedenken, geben Sie mir bitte Bescheid.

Ich bin überzeugt, dass die Kollegen des Heise-Verlages die ein- oder andere Zeile in ihrem Printmedium zu Ihrem Geschäftsgebaren zu veröffentlichen bereit sind.

An Alternativangeboten bin ich nicht interessiert, sondern nur an genau dem beworbenen Modell zum ausgelobten Verkaufspreis von 149 €.

Mit freundlichen Grüßen"

Natürlich habe ich zweimal eine entnervt klingende Standardantwort erhalten.

Diesem Geschäftsgebaren kommt man normalerweise mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage einer Verbraucherzentrale bzw. dem Bundesverbands der Verbraucherzentralen bei.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen?

Viele Grüße aus Aachen und lasst Euch nicht für dumm verkaufen!

Jupp

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