Sonstiges

Media-Markt interpretiert Gewährleistungsrecht neu

Michael schreibt im Januar 2016:

Hallo Ich füge meinen Beschwerdebrief an Media Markt unten ein. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich war bei Ihnen am 20.1.2016 im Media-Markt Holzminden aufgrund einer Defekten Ps4 (Kaufdatum 21.12.2015 mit Beleg). Ich habe dort bei Ihrer Service Abteilung den Fall geschildert und um ein Austausch Gerät, das mir laut Paragraph 439 Abs 1 und 2 zusteht (Gewährleistungsrecht, BGB), erbeten. Dieses wurde mir nicht gewährt. Aufgrund dessen und unter dem Druck, den Ihre Mitarbeiter ausgelöst haben, habe ich mich für eine Reparatur entschieden. Diese möchte ich auf Rat meines Anwalts widerrufen. Am 21.1.2015 habe ich telefonisch mit einem Service-Mitarbeiter telefoniert und wurde als dumm dargestellt. So ein Verhalten kann und will ich nicht tolerieren. Ich möchte Sie darauf hinweisen das ich langjähriger Kunde in Ihrem Hause bin. Diesen haben Sie durch Ihr Verhalten bereits verloren. Ebenso habe ich den Fall dem Verbraucherschutz gemeldet. Es ist eine Frechheit das geltendes Recht bestritten wird! Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert bzw. Einzelteile austauscht/austauschen lässt (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Sofern dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB), kann der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnen. Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat. Diesen Abschnitt sollten die Verantwortlichen in jedem Media Markt aushängen. Obiges kann nicht durch AGB ausser Kraft gesetzt werden! Ich setzte Ihnen hiermit eine 10 Tagesfrist, mir ein Austauschgerät zukommen zu lassen bzw. mich zu informieren, dass ich ein anderes Gerät bei Ihnen abholen kann. Sollte die Frist verstreichen werde ich volle Rückerstattung fordern, sowie Anfahrtskosten. Hochachtungsvoll ML

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