Lieferung

Schlimmer geht immer

M. schreibt im Mai 2020:

Am 9. Mai 2020 habe ich ein Huawei p30 bestellt und am selben Tag bezahlt. Lieferungsdatum in der Bestellbestätigung: 22.05.2020. Darunter steht der Hinweis, dass sich das Gerät in einem Lager mit längerer Lieferzeit befinden würde. Sobald es eingetroffen sei, würde man sich um schnellstmöglichen Versand kümmern. Pustekuchen.

Heute ist der 26.05.20. Weder eine Bestätigung des Versandes, noch ein Hinweis auf eine Änderung der Lieferzeit sind bei mir eingegangen. Ich stehe ohne Ware, aber mit 400 Euro weniger auf dem Konto da. Auf E-Mails reagiert MM nicht.

Zudem handelt es sich um ein Aktionsprodukt, welches bis zum 31.05 erworben werden muss, um eine Zugabe (Huawei Buds) zu erhalten. Es muss also ein Kaufvertrag entstehen, welchen man Huawei vorlegen kann. Die Bestellbestätigung an sich ist aber laut MM noch kein Kaufvertrag... Einfach nur Unverschämt. Niemals wieder!

  • Jurastudent schreibt dazu:

    Ich denke, Sie können sich entspannen: Der Händler hat den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt und dann das Geld eingezogen bzw. von der Kreditkarte abgebucht. Damit ist nach einhelliger Auffassung der Rechtssprechung (siehe LG Frankfurt) ein Kaufvertrag zustande gekommen. Nennt sich konkludentes Handeln. Konkludentes Handeln wird auch als schlüssiges Verhalten oder als stillschweigende zweiseitige Willenserklärung bezeichnet. Entscheidendes Merkmal konkludenten Handelns ist, dass die Art und Weise des Verhaltens beider Seiten auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass dies ausdrücklich erklärt wurde.

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