Gewährleistung

Defekt am neuen Fernseher.

Marcel87 schreibt im Juli 2020:

Ich habe mir online einen neuen Fernseher gekauft, der wirklich ein Schnapper war. Soweit so gut. Leider ist uns nach einer kurzen Zeit aufgefallen, dass ein Bereich in der Mitte des Fernsehers signifikant heller ist. Das stört im allgemeinen nur gering, dennoch habe ich mir einen Fernseher für 1000€ gekauft ohne hellen Streifen. Naja, kurz und bündig bei MediaMarkt angerufen, die haben sofort an den Hersteller verwiesen. Mhm, okay dachte ich. Samsung nahm den schaden auf und wollte eine Reperatur einleiten. Soweit so gut. Plötzlich meldete sich eine Elektronikfirma sie möchte doch meinen Fernseher abholen um ihn zu reparieren. Ich hab den Herrn gesagt, dass das so nicht funktioniert und ich gar kein anderes Fernsehgerät hier habe. Nun ja. Nach Rücksprache mit der Firma Samsung verwiesen die mich doch bitte an den Händler da im Rahmen der Garantie ich gesetzlich gesehen nicht solche Forderung stellen könne wie im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Händlers. Also habe ich mich wieder an Media Markt telefonisch an MediaMarkt Gewand. Die verweisen wieder an den Herstellen. Nachdem ich im freundlichen ton gesagt habe, dass ich damit nicht einverstanden bin, wurde mir versichert es wird sich um den fall bemüht und MediaMarkt würde sich noch einmal melden.
Als Antwort erhielt ich folgende E Mail:

Hallo ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sollten Sie mit einem bei uns gekauften Gerät Probleme haben - ob während oder nach der Garantiezeit des Herstellers - können Sie sich bundesweit an jeden MediaMarkt vor Ort wenden. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.

Eine Ausnahme stellen in der Regel Großgeräte dar. Hier bieten die meisten Hersteller im Rahmen der Garantie einen Vor-Ort-Service an. Wie Sie diesen Service in Anspruch nehmen können, ist im Garantieheft oder der Bedienungsanleitung aufgeführt.

Umfangreiche Informationen, welche Möglichkeiten Sie im Schadensfall nutzen können, finden Sie unter "Garantie & Reparatur".

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich ganz einfach an unseren MediaMarkt Reparaturservice 0221/22243-345 (Montag bis Freitag / 09:00 - 18:00 Uhr).

Viele Grüße

XX
MediaMarkt Kundenservice

Okay, schön und gut dachte ich, machen wir es nochmal schriftlich deutlich den anscheinend ist mein Anliegen dort nicht angekommen. Also schrieb ich:

Sehr geehrtes Media Markt Team,
wie schon im Vorfeld bereits telefonisch geschehen, schildere ich Ihnen gerne noch einmal den aktuellen Sachstand, warum ich mich an den Händler wende und nicht an den Gerätehersteller.
Samsung beauftragte eine vermutlich kompetente und vom Samsung lizensierte Firma zu einer sogenannten "in Home" Instandsetzung. Nach kurzer Rücksprache meldete sich die lizensierte Firma bei mir und wollte mein Fernsehgerät mitnehmen. Quasi "out Home". Als Begründung nannte mir die lizensierte Firma, dass die Ersatzteile eh nicht Lieferbar wären und die das Gerät nur von der Werkstatt aus nach Samsung übergeben könnten, um dieses ersetzen zu lassen. Laut aussage würde das so im Schnitt 3 Wochen dauern. Da die Firma mir jedoch kein Leihgerät oder eine tatsächliche "in Home" Reparatur anbieten konnte und wir dann im Schnitt 3 Wochen ohne Fernsehgerät dastehen würden empfand ich den Vorgang als schlichtweg inakzeptabel vor allem da der Fernseher so groß und sperrig ist, dass er wohl kaum ohne seine original Verpackung (die nicht mehr Vorhanden ist) sicher von A nach B transportiert werden kann.
Da die Firma Samsung mir infolgedessen keine alternativem bieten konnte verwies mich die Firma Samsung an den Händler, da dieser nach §439 Absatz 1 BGB dazu verpflichtet ist entweder den Fernseher (ohne das ich im Schnitt 3 Wochen ohne einen Fernseher daheim bin) zu reparieren oder neu zu liefern.
Daher nun noch einmal auch wenn schon telefonisch geschehen:
Sehr geehrte Damen und Herren, im April haben Sie mir meinen neuen Fernseher geliefert. Leider musste ich feststellen, dass nicht alles in Ordnung ist. Folgende Mängel sind aufgetreten: Ein deutlich hellerer Bereich zeichnet sich in Form eines Striches deutlich vom Rest des Bildes ab und stört beim Fernsehen. Laut aussage des Herstellers, handelt es sich nicht um das bekannte "Clouding" sondern um einen tatsächlichen Mangel.

Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bei mir zu Hause bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 10.07.2020 zu beheben und - am besten telefonisch -unter der Nummer xxxx einen Termin mit mir abzustimmen.
Leider finde ich es sehr schade, dass bei solch teuren Geräten der Service, egal ob nun beim Hersteller oder Händler so engstirnig und letztendlich unflexibel verläuft.
Für weitere Frage stehe ich Ihnen gerne unter den angegeben Telefonnummern gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nun wieder MediaMarkt:

Ihrem Wunsch, das von Ihnen reklamierte Gerät sofort auszutauschen, kann ich nicht entsprechen.

Beachten Sie bitte, dass der Käufer dem Verkäufer zunächst eine Überprüfung des Gerätes ermöglichen muss. Denn nur im Rahmen einer Überprüfung kann festgestellt werden, ob ein Mangel vorliegt und woraus ein etwaiger Mangel resultiert. Ein sofortiger Austausch wie von Ihnen gefordert, ist daher nicht möglich.

Sobald eine Überprüfung des Gerätes stattgefunden hat und sich ein Gewährleistungsfall bestätigt, werden wir selbstverständlich unsere Pflicht zur Nacherfüllung einhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Media Markt E-Business Team

Witzig, da ich ja angeboten habe auch eine Instandsetzung durchzuführen (ohne 3 Wochen auf den Fernseher zu verzichten). Vor allem der letzte Satz das sich ein Gewährleistungsfall bestätigen muss.
Naja, verunsichert durch den letzten Satz, habe ich kontakt mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen kontakt aufgenommen, die mir letzlich mein Handeln bestärkte und ich auf meine Frist pochen soll. Wenn diese immer noch nicht erfüllt wird, könne ich eine zweite Frist setzen und bei wiederholter Überschreitung dieser Frist könne ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hier meine E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,


im Bezug auf Ihre Email vom 1.7.2020 12:02 Uhr, 23.06.2020 09:50 Uhr und meine E-Mail vom 23.06.2020 um 14 :36 Uhr, lässt mich drauf schließen dass sie entweder nur einen Teil der Email gelesen haben oder der Inhalt von Ihnen in nur in Gänze wahrgenommen wurde.
Zur Erklärung: In Ihrer E-Mail vom 1.7.2020 12:02 heißt es:„Ihrem Wunsch das Gerät sofort auszutauschen, kann ich nicht entsprechen.“ Dies Bezieht sich vermutlich auf meine E-Mail vom 23.06. Dort heißt es:"Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bei mir zu Hause bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 10.07.2020 zu beheben…"
Hiermit verdeutliche ich nochmals, dass ich nicht fordere das Gerät sofort auszutauschen, sondern mindesten eine Instandsetzung bei mir zu Hause zu machen oder falls dies nicht möglich durch eine Nachlieferung den Mangel zu beseitigen.
Aufgrund Ihrer Letzen E-Mail hab ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten bei der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen über das von Ihnen angestrebte Verfahren informiert. Auf eine Prüfung eines Gewährleistungsfalles ihrerseits kann in diesem Fall verzichtet werden, da wir uns aktuell innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache (in diesem Fall der Fernseher) befinden. Hier geht der Gesetzesgeber davon aus, dass der Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war. Sie können gerne bei mir zu Hause prüfen, was genau an meinem Fernseher defekt ist. Leider sind Sie nicht auf meine letzte E-Mail vom 23.06.2020 eingegangen mit der bitte darum einen Termin mit mir abzustimmen um eine Reparatur oder Schadensaufnahme durchzuführen.
Lediglich wurde von Ihnen klargestellt das ihrerseits ein sofortiger Austausch nicht gewünscht ist.

Ich erinnere Sie hiermit nochmals an meine gesetzte Frist zum 10.07.2020.
Sollte von Ihnen innerhalb der von mir gesetzten Frist nicht Zeitnahe eine Nacherfüllung, in welcher Form auch immer, durchgeführt werden, trete ich vom Kaufvertrag zurück.
Mit freundlichen Grüßen

So. Warten wir mal ab, was bis zum Freitag den 10. 7. passiert, ich halte euch auf dem laufenden.

  • Justin schreibt dazu:

    Hallo , ich verstehe ihren Ärger (und das ganze hin und her ist sicher mehr als nervig) aber ganz unrecht hat hier der MM Mitarbeiter nicht, siehe BGH Urteil aus 2010:

    BGH, Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 310/08

    Fundstelle:

    NJW 2010, 1448

    Amtl. Leitsatz:

    Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).

    Hier ist auch irrelevant wer die Beweislast hat.

    Ich drücke Ihnen dennoch alle Daumen das es zeitnah mit einem funktionierenden TV klappt.

    Viele Grüße

  • Marcel87 schreibt dazu:

    Nach der Aussage der Verbraucherschutzzentrale soll es alles im Rahemen bleiben. Ich soll nicht 3 Wochen ohne Fernseher dasitzen. Darum geht es ja eigentlich auch.
    Die gute Dame sagte mir auch, dass gerade bei so großen Geräten die reperatur zu Hause bei mir stattfinden soll. Das wäre mein gutes recht.

    Bin mal gespannt, ich halte euch auf den laufenden.

    Derzeit sieht mir das alles nach einer hinhalte Taktik vom Media Markt aus. (Warum auch immer)

    LG

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