Sonstiges
Preisversprechen-Masche nur um Kunden in den Markt zu locken.
Heike schreibt im Mai 2024:
Das Preisversprechen gilt lt. MM natürlich auch online !
Das Preisversprechen ist von MM für Karteninhaber Karte oder der APP gültig. Wenn da identische Produkt vorrätige Produkt in den Onlineshops von Amazon, Otto, Cyberport, Alternate, Notebooksbilliger, CoolBlue, Expert, Galaxus oder saturn günstiger ist.
So zumindest in der APP oder Online beschrieben.
Aber weit gefehlt. Habe es gestern im MM Neuwied probiert. Einfach dreist durch den Marktleiter mitgeteilt, dass sie das nicht machen.
Habe dann mit den Kundendienst telefoniert. Die Aussage vom Markt konnte der nette Herr gar nicht verstehen, bat mich um einen Moment Geduld und wollte nachhören. Dann erhielt ich die Information, dass jeder Markt das selbst entscheidet.
In meinen Augen ist das unlauterer Wettbewerb und sollte bestraft werden. Mein Fazit: Wollte gerne den stationären Handel unterstützen und nicht im Internet bestellen. Wird wohl doch nicht so gerne gesehen und somit immer weiter Filialen geschlossen und Arbeitsplätze vernichtet.
Mit solchen unseriösen Geschäftspraktiken will ich keine Geschäfte mehr tätigen.
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InfoQuelle schreibt dazu:
Die Kanzlei WBS hat unter https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/abmahnung/abmahnvereine-abmahnverbaende-liste/ eine Liste der Wettbewerbsvereine zusammengestellt. Einfach drei Minuten investieren, um den Fall den entsprechenden Verbänden online zu melden. Zum Beispiel hier: https://www.wettbewerbszentrale.de/beschwerdestelle/
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