Sonstiges

Spanier können es besser

Michael Dyga schreibt im März 2016:

Ich habe mir im April 2015 ein Notebook für knapp 250 Euro bei Media-Markt in Rostock-Sievershagen gekauft. Dabei wurde mir vom Verkäufer versichert, dass ich mir zwei Jahre über eventuelle auftretende Mängel am Gerät überhaupt keine Sorgen mache müsste, da der Media-Markt als Händler eine Gewährleistung von 24 Monaten gäbe! Ich war happy und nahm das Notebook im Januar mit nach Spanien. Hier passierte es dann: Anfang Februar dieses Jahres konnte ich keine Datei mehr öffnen und das Notebook lies sich nicht mehr runterfahren. Nun konnte ich ja schlecht nach Deutschland fliegen, um das Teil bei Media-Markt in Rostock abzugeben. Also brachte ich das Gerät in eine Fachwerkstatt vor Ort. Das darf ich im Rahmen der Gewährleistung so handhaben. Ich bekam das Notebook am Mitte Februar zurück und bezahlte nur 75 Euro an die Werkstatt. Seitdem kämpfe ich um die Erstattung dieses für den Media-Markt absolut lächerlichen Geldes an mich. Ein Konzern, der im Jahr Millionen Euro für überflüssige Fernsehwerbung ausgibt, streitet bis aufs Messer um lächerliche 75 Euro! Ich habe in den vergangenen Jahren richtig viel in Sievershagen gekauft – das ist jetzt vorbei. Ich kaufe nur noch in Spanien, denn dort legt man noch Wert auf gute Kunden. So habe ich jüngst dort einen LED-TV bei Corte de Ingles (spanisches Warenhaus, Anm. d. Red.) gekauft und aus Versehen den HD-Eingang kaputtgemacht. Ich bin in eine Fachwerkstatt gegangen und dort hat sich der Chef um Alles gekümmert. Ich hatte leider meinen Kaufbeleg verlegt, doch der Händler akzeptierte auch einen Kontoauszug mit der Abbuchung für den TV als Kaufnachweis. Beim Media-Markt wäre das undenkbar! Ich war dort die längste Zeit Kunde und warne jeden davor, dort was zu kaufen! Naja, außer DVDs vielleicht…

  • Blubbediblubb schreibt dazu:

    "Das darf ich im Rahmen der Gewährleistung so handhaben."

    - Nein. Einfach Nein. Das darfst Du nicht so handhaben.

  • choquecroute schreibt dazu:

    Sehe ich auch so. Die Gewährleistung oder Garantie erfolg t über den Händler. Dieser hat das Recht auf 3 Versuche und erst danach kannst Du Wandung einfordern. Oder das auf Kosten des Gewährleisters woanders reparieren lassen.

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