Sonstiges
BGH schränkt Rechte von MM-Gründer ein
IBDB-Redaktion
schreibt im April 2016:
Nach links, nach rechts oder doch lieber geradeaus? Seit Jahren lähmt ein Richtungsstreit der Gesellschafter die Geschäfte der MediaSaturn-Holding, Betreiber des MediaMarkts. In einer Auseinandersetzung um die Eröffnung neuer Filialen hat nun der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt: gegen den Minderheitsgesellschafter und Gründer Erich Kellerhals, für den Mehrheitsgesellschafter Metro. Streitpunkt in diesem Fall war die Frage, ob die Geschäftsführung alleine über die Eröffnung neuer Filialen entscheiden könne oder die Gesellschafter diesem zustimmen müssen. In der dritten Instanz hat der BGH dieses Recht nun der Geschäftsführung zugesprochen. Sie hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf. Weitere Details in der Mitteilung des Bundesgerichtshofs: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74316&pos=0&anz=70
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