Preisangabe
Schriftliche Preiszusage wird nicht eingehalten
Michael B. schreibt im September 2020:
Alles fing damit an, dass wir bei einer super Rabattaktion bis zum 31. August diesen Jahres eine Geschirrspülmaschine bestellen wollten. Und dies gelang uns scheinbar auch, bis uns auffiel, dass keinerlei Bestellbestätigung versandt wurde. Auf Rückfrage beim Kundenservice hieß es, der Bestellversuch sei verzeichnet worden, wir sollten die Ware zum reduzierten Preis erneut bestellen und die Preisdifferenz im Anschluss erstattet bekommen. Das ganze erfolgte schriftlich vom Kundendienst, es handelt sich also keinesfalls um ein Missverständnis. "Im Anschluss der Versandbestätigung bitten wir sich erneut an uns zu wenden, sodass wir einen Preisnachlass veranlassen können." [sic!] Dies ist die wörtliche Auskunft von Serkan Oya vom Media Markt Kundenservice. Wohlgemerkt vor der erneuten Bestellung. Nachdem nun die Ware bestellt und im Markt abgeholt wurde, wollte dieser Kundendienst freilich nichts mehr von seiner Vereinbarung wissen. Er verwies uns an den Markt. Dieser verwies uns wieder an den Kundendienst und seitdem warten wir nun geschlagene zwei Wochen auf irgendeine Reaktion. Trotz telefonischer Rückfrage. Im Kundendienst wird immer auf eine ominöse Fachabteilung verwiesen, wobei jeder klar denkende Mensch wissen muss, dass es solch eine Fachabteilung, die Fachleute voraussetzt, in dieser Art von Geschäft natürlich nicht geben kann. Es handelt sich also um eine Hinhaltetaktik, für sage und schreibe 20 € Rabatt. Die eigentliche Frage ist also, wie wenig die Mitarbeiter dort verdienen müssen, dass es billiger ist, eine Heerschar von Telefon-Dummies mit solchen Peanuts zu beschäftigen, anstatt sich an die eigenen Vereinbarung zu halten. Nun bleibt mir nichts, als mich im Laufe der nächsten Tage an einen Fachanwalt zu wenden und um 20 € zu streiten. Einfach weil man sich auf der Straße ja auch ungern von Dahergelaufenen bestehlen lässt.
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ExMSD schreibt dazu:
Hat der Kundenservice Ihnen auch geschrieben, dass Sie bei der Neubestellung die Lieferung nach Hause auswählen sollen? Nur so funktioniert das nämlich mit der Preisanpassung bei Neubestellung.
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Jochen schreibt dazu:
Ich vermute mal, Michael B. dürfte bei der zweiten Bestellung die selbe Lieferform gewählt haben, wie bei der ersten (nicht erfolgreichen) Bestellung. Nun kenne ich nicht das gesamte Schreiben zwischen Kundendienst und Kunde, würde aber sagen, dass der vereinbarte Preisnachlass inhaltlich und technisch von der Lieferform (also nach Hause oder Abholung in der Filiale) unabhängig ist. Oder kann der MM Preisnachlässe für Bestellungen mit Lieferung an einen bestimmten Ort gewähren?
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ExMSD schreibt dazu:
Es ist nunmal so... bei einem nachvollziehbaren, aber nicht erfolgreichen Bestellversuch kann der Kunde das Produkt zu dem Preis erhalten, welcher zum Zeitpunkt des Bestellversuchs galt. Der Kundenservice teilt das in der Regel via E-Mail mit und auch, dass der Kunde die Standard-Lieferung auswählen muss, um die Preisanpassung nach Erhalt der Versandbestätigung zu erhalten. Wählt der Kunde dennoch die Abholung im Markt, kann der Markt aus Kulanz den Preisnachlass geben, er muss es aber nicht. So sind die Regeln...
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