Sonstiges
Nur Umtausch, keine Gewährleistung bei MM
Can schreibt im Juni 2016:
Hallo,
ich habe über den MM-Onlineshop im März 2016 eine Xbox One gekauft. Sie machte schon am Anfang merkwürdige Lüftergeräusche (Rattern), das Gerät wurde sehr heiss und Spiele ruckelten.
In der 3. Woche nach Kauf ging ich zum MM in Hamburg-Altona und habe mein Problem beschrieben. Die Servicemitarbeiterin hingegen wollte mich abwimmeln und sagte mir, dass die XBox One zur Reperatur an Microsoft geschickt werden muss.
Ich hingegen wollte meinen Gewährleistunganspruch geltend machen, Sie hingegen verwies mich auf das 14-tägige Rückgaberecht, was schon um eine Woche abgelaufen war.
Was soll ich tun? Anderen MM aufsuchen? Ich sehe nicht ein, dass ein neues Gerät durch ein refurbished Gerät ausgetauscht werden soll.
-
Steffen schreibt dazu:
Ja, ja, die 14-tägige Umtauschfrist... Der Klassiker beim MediaMarkt. Wird gerne vorgeschoben, wenn der Mitarbeiter den Eindruck hat, der Kunde wisse nicht, was Gewährleistung ist (also eigentlich immer).
Ist natürlich totaler Quatsch: Wenn das gekaufte Gerät in den ersten sechs Monaten kaputt geht und die Hauptfunktion nicht mehr erbringt (Kühlschrank kühlt nicht mehr, Drucker druckt nicht mehr, Lampe leuchtet nicht mehr), dann muss der Händler tauschen, Geld zurückzahlen oder reparieren - je nachdem, was der Kunde (!!!) will. So das Gesetz (BGB). Aber das interessiert MM leider nicht...
Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.
Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.