Sonstiges

Gewährleistung gilt nicht in Mülheim

Stefan schreibt im Juli 2016:

Der Media-Markt in Mülheim lehnt es ab, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine defekte Spielekonsole PS4 zu tauschen. Vielmehr besteht der Händler darauf, mir stattdessen ein gebrauchtes Ersatzgerät zu geben – nach vierwöchiger Wartezeit. Nach dem Nacherfüllungsparagraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§439 BGB) obliegt MIR die Entscheidung wie die Nacherfüllung vorzunehmen ist und NICHT dem Media-Markt, egal, was die sagen! Nebenbei ist eine mehrwöchige Wartezeit auf eine durch den Verkäufer eingeschickte Konsole, die dann durch eine gebrauchte und reparierte, sprich wiederaufbereitete, Konsole ausgetauscht wird, für den Käufer einer nicht mal sechs Monate alten Konsole, die vorher als NEUWARE gekauft wurde, UNZUMUTBAR und muss daher auf gar keinen Fall akzeptiert werden! Nach mehrern Anrufen und Androhung zur Verbraucherzentrale zu gehen, sagte mir der Chef vom Umtausch-Service: "Ja, machen sie doch" - und lachte mich aus. Mein Fazit : Nie wieder Media-Markt (oder Saturn). Ich kaufe ab sofort nur noch im Internet.

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