Sonstiges

Gewährleistung gibt es nur auf Kulanz...

Der Martin schreibt im Dezember 2014:

Heute hab ich mich auch voller Vorfreude in ein Media Markt begeben müssen, um ein Produkt auf Gewährleistung zu reklamieren. Gedanklich muss man sich ja schon seine Kampfmontur und verbale Waffen zurechtlegen, wenn man sich so etwas vornimmt - wirklich ein tolles Gefühl, dass man sich als zahlender Kunde mit solchen Gedankengängen beschäftigten muss. So gewinnt man sicherlich treue Kunden. Verursacher des Problems ist in meinem Fall zwar Sony, der MediaMarkt aber hat als Händler auch so seine Pflichten. Die ersten Controller zur PS4 hatten eine viel zu schlechte Gummierung der Sticks, so dass sie sich nach regelmäßigem Gebrauch auflöst. Leider gibt Sony nur ein Jahr Garantie und in meinem Fall war diese Garantie um 3 Tage abgelaufen. Das galt auch für den Zweitcontroller, der ebenfalls Auflösungserscheinungen zeigt. Ärgerlich, aber kein Drama, denn der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung bieten. Angekommen im Media Markt und eine Viertelstunde in der Schlange warten, sagte der Mitarbeiter beim Service nun, dass man es (aufgrund der 3 Tage) auf Kulanz probieren könnte. Woraufhin ich meinte, dass ich nicht unbedingt Kulanz bräuchte, da ich immer noch die Gewährleistung habe. Dann hat er irgendwas gebrabbelt, dass der Hersteller nur Garantie gibt. Dieser Spruch ist wohl Standard, um uninformierte Kunden so gleich auszusieben und nach Hause zu schicken. Mein Einwand, dass der Händler Gewährleistung gibt, hat er dann auch gleich artig mit der Beweislast gekontert. Vorbereitet wie ich war und in Erwartung dieser Aussage, habe ich auf den Umstand, der bereits als Allgemeinwissen zu bezeichnen ist, hingewiesen, dass die Gummierung der ersten Controller mangelhaft war und ich eine Recht auf mangelfreie Lieferung habe. Er hat dann meine Reklamation aufgenommen und zum Ende gesagt dass sie es probieren werden. Wieder habe ich die dann anstehende Gewährleistung eingeworfen und entgegen kam mir wieder die Beweislast. Nochmaligst meine Erwähnung der fehlerhaften Gummierung und die rhetorische Frage, warum Sony sonst die Gummierung bei späteren Controllern geändert hat, hat es mir aber erst mal gereicht und bin Erwartung schlechter Dinge abgezogen. Ich muss zugeben, dass diese Reklamation gleich von Anfang an eskalierte, einfach bedingt dadurch, dass man sich mental auf ein Gefecht einstellen muss, da der schwache Kunde beim Media Markt ohne Einwände auf die Fehlinformationen die einem vorgesetzt werden, nicht zu seinem Recht kommen kann. Kunden vor mir in der Schlange wurden schon häufig mit komplettem Blödsinn abgewimmelt - dreist. Im Ergebnis war ich nun ohne Controller und musste mir einen neuen kaufen. Natürlich nicht beim Media Markt.

  • Thomas schreibt dazu:

    Nunja, immerhin GEWÄHRLEISTET man die Mangelfreiheit eines Produktes zum Zeitpunkt der Übergabe, nicht über den gesamten Zeitraum von 24 Monaten der Nutzung... Das Gummierungsproblem sorgte für einen schnelleren Verschleiß, machte die Controller aber nicht zwangsläufig zu mangelbehafteten Artikeln. Die Controller waren z.T. auch mehr als 24 Monate ohne Gummiproblem nutzbar.

  • MMhater123 schreibt dazu:

    @Thomas

    Das Gummi ist eine Komponente des Artikels. Wenn eine Komponente des Artikels innerhalb des Gewährleistungszeitraumes durch normale verwendung einen solchen Verschleiß hat, dann ist es dadurch ein mangelbehafteter Artikel und dadurch ein Fall für die Gewährleistung.

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