Sonstiges

Ein Smartphone mit Hindernissen

Patrick schreibt im September 2016:

Servus zusammen. Ich halte mich kurz und kopiere im Anschluss die Email, die ich dem Markt in Rosenheim geschickt habe, inklusive Antwort. Huawei P9 am 10.09.16 gekauft. Vor Ort. Daheim gemerkt das das GPS ziemlich ungenau ist, im Vergleich mit einem andern P9 quasi als fehlerhaft zu bewerten. Montag morgen in die Filiale in Rosenheim. Austausch ausgeschlossen, einschicken und der Hersteller schaut sich das an, repariert oder tauscht aus. Diese Aussage natürlich vom Service, der Abteilung und dem entsprechenden Leiter der Abteilung. Also gut. Ab heim, mein Buch für Wirtschaftsrecht raus und die entsprechenden Paragraphen gesucht. Diese dann im Internet kopiert und einer Email eingefügt. Unten meine Email : Sehr geehrter Herr XXX Ich frage mich, warum man beim Media Markt in Rosenheim zum einen die Versprechen (Umtausch ohne Wenn und Aber), aber auch die Rechte des Kunden mit Füßen tritt. Ich schildere Ihnen den Vorfall, welcher mich zu dieser Aussage bewegt. Ich habe am vergangenen Samstag, den 10.09.2016, in Ihrem Hause, wie dem Verkaufsbeleg zu entnehmen, ein Huawei P9 gekauft. Dieses habe ich dann, nachdem es äußerlich in einwandfreiem Zustand war und auch ist, daheim eingerichtet und in Betrieb genommen. Nach ca. drei Stunden hat sich ein sogenannter versteckter Mangel bemerkbar gemacht, denn das GPS-Modul hat einen Defekt. Dies wurde mir mittlerweile auch von Huawei, die entsprechende Daten und Videos von mir bekommen haben, bestätigt. Dies habe ich dann natürlich am Montag gegen zehn Uhr in der Früh sofort in Ihrem Hause reklamiert. Anfangs wurde ich in die entsprechende Abteilung zwecks Umtausch geschickt (Ohne Wenn und Aber!). Diese schickte mich dann in den Service. Dieser zurück zu Abteilung, und dort ein "fachkundiger" Berater zu dem Abteilungsleiter oben ins Büro. Dessen Namen habe ich mir leider nicht notiert, aber ich denke das der Herr der einzige sein wird, dem man seine sportliche Aktivität so deutlich ansieht. Jedenfalls habe ich auch dort meine Reklamation bzw. Beschwerde vorgetragen, und musste zu meinem Bedauern feststellen, das die Kenntnisse bezüglich des geltenden Rechts eher mäßig sind, und man nur darauf aus zu sein scheint das Geld des Kunden zu bekommen, sich dann aber jeglicher Verantwortung zu entziehen. Hier möchte ich Ihnen gerne die dazugehörigen Grundlagen kopieren: Hier die markierten Paragraphen zum Verständnis. Jetzt gelöscht aufgrund der Größe. Gerne könne Sie mir, entsprechend der Aussagen Ihres Mitarbeiters, die Paragraphen nennen, die meine oben verankerten Rechte so weit beschneiden, das Sie mir kein fehlerfreies Gerät aushändigen müssen. Der Verweis auf die Garantie des Herstellers ist auch hinfällig, da sich der Händler, und nicht der Hersteller, in der Gewährleistungspflicht befindet. Diese können Sie nicht auf den Hersteller abschieben, das wäre eine, freundlich ausgedrückt, nicht ganz koschere Handlungsweise. Ich habe nicht einmal mein Geld von Ihren Mitarbeitern verlangt, oder auch nur ansatzweise Missfallen an dem Gerät geäußert. Allerdings habe ich nicht die Pflicht mit einer mangelhaften Ware zufrieden zu sein und diese zu akzeptieren. Ich empfinde es als bodenlose Frechheit einen Kundne, auch wenn er "nur" 500 Euro in Ihrem Hause gelassen hat, mit Füßen zu treten und seiner Rechte zu berauben. Weiterhin ist die Aussage Ihres Mitarbeiters, daß ja die Garantie nach dem Einschalten laufen würde, bzw. nachdem ich mit dem Smartphone im Internet war, nur bedingt richtig. Sie läuft, das ist korrekt. Ist aber jederzeit von jedem Hersteller wieder zu reaktivieren bzw. auf "null" zu stellen. So zumindest die Aussagen von Huawei, HTC und Samsung. Da macht es keinen Unterschied wer der Hersteller ist. Jetzt erneut die Frage von mir, inwiefern Ihr Unternehmen dieses Verhalten der Mitarbeiter, das rechtlich, wie oben zu sehen, nicht haltbar und rechtens ist, unterstützt. Ich hoffe Sie können mir zeitnah eine Antwort darauf mitteilen. Mit freundlichen Grüßen und in dem Glauben das es doch noch eine gütliche Einigung geben wird So weit meine Email. Und ja, bei 500 Euro bin ich extrem verärgert. Antwort vom Abteilungsleiter kam einen Tag später. Sehr geehrter Herr XXX, hier meldet sich die sportliche Person dessen Namen Sie nicht wissen und dessen Kenntnisse bezüglich des geltenden Rechts eher mäßig sind. Es freut mich zu sehen das Sie die Copy & Paste Funktion beherrschen. Von dieser Funktion nehme ich hiermit auch Gebrauch um Ihnen einen wichtigen Satz beziehungsweise Absatz näher zu bringen. Dies hatte ich zwar bereits persönlich versucht zu vermitteln aber leider vergeblich und gelesen haben Sie den Absatz ja auch aber verstanden leider nicht. Um es noch deutlicher zu beschreiben habe ich mir erlaubt den Satz farblich hervorzuheben: (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. Wie ich Ihnen also schon mehrmals im persönlichen Gespräch erläutert hatte ist die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung Ihres Wunsches mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und daher ist die Vorgehensweise nach wie vor diese die ich Ihnen genannt habe. Dieser Vorgang wird wie jeder hier bei uns Im Haus behandelt. Im Gewährleistungsfall senden wir das Gerät zur Überprüfung an den Hersteller (so möchte es auch der Hersteller um Eigenverschulden oder dergleichen auszuschließen) und sofern es sich um einen „Gewährleistungsfall“ handelt wird es repariert oder ausgetauscht. Auf alle Fälle kommen wir unserer Pflichten der Nacherfüllung nach! Aufgrund Ihres Schreibens haben Sie mich zudem veranlasst ein wenig Recherche zu betreiben und mir ist dabei aufgefallen das Sie ja gerne bei uns bestellen/kaufen und die Ware zurück geben. Ein kurioses und für mich absolut unverständliches Ereignis wäre Ihr Kauf am 05.09.2016 an dem Sie exakt das gleiche Smartphone erworben hatten das Sie nun reklamieren. Zurückgegeben haben Sie das P9 am 10.09.2016 um exakt 12:47 um dann eine halbe Stunde darauf 13:42 Uhr das wiederum exakt gleiche Smartphone zu kaufen. Können Sie mir diese Vorgehensweise erklären? Außerdem liegt derzeit auf Ihren Namen bestellt ein Honor 8 in Blau zur Abholung bereit. Ich erahne auch hier nichts Gutes an Ihrer Vorgehensweise aber höre mir gerne Ihre Version an. Ich möchte hiermit nochmals zum Ausdruck bringen das der Service den wir bieten nicht dazu dienen soll Schwächen oder Gutmütigkeit der Unternehmen auszuspielen sondern Kunden ein gutes Gefühl bei Ihrem Einkauf zu vermitteln. Leider beruht dies nicht immer auf Gegenseitigkeit. Es gibt doch überhaupt gar keinen Grund sofort die Paragraphenkeule mit angelerntem Halbwissen herauszuholen bevor noch nichts geklärt ist. Das kann alles auch freundlicher und ohne Paragraphen oder gemeinwilligen negativen Facebook-Posts geschehen. Gerne können wir die Angelegenheit erneut in einem persönlichen Gespräch, gerne auch telefonisch klären.. Ich rufe Sie auch gerne zurück, wenn Sie mir Ihre Telefonnummer hinterlassen. Soweit so gut. Zum einen, das erste Smartphone war on Ordnung. Mir wurde allerdings vom Markt selber (online) und dem Hersteller zu einer Rückgabe geraten, da die durch die IMEI verifiziert Garantie nur ein Jahr betrug, und nicht zwei wie vom Hersteller angegeben. Da ich im Fall der Fälle keinen Ärger haben wollte (HAHAHA) habe ich es vor Ort zurück gegeben, und aufgrund meiner Zufriedenheit mit dem Gerät eben das gleiche im Einzelhandel (wollte ich mal unterstützen, HAHAHA) gekauft. Das ich dann erst die richtigen Probleme bekomme kann ja keiner riechen.... Das Honor sollte für wen anderes sein, war im Markt nicht vorrätig, also zur Abholung bestellt, und wird nie abgeholt bei einem solchen Umgang mit dem Kunden! Ein äußerst erboster Kunde, der jetzt auch rechtliche und öffentliche Schritte einleiten wird. Weiterleitung an den Markt hinfällig, schließlich schreibe ich ja schon mit der Filiale. Und deren Umgang mit Kunden ist einfach unter aller Sau und, kurz und knapp, illegal.

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