Verfügbarkeit

Nichtlieferung der PlayStation5

Nocturn schreibt im November 2020:

Guten Tag,

ich gehören zu den unglücklichen die in der 2. Welle die Playstation 5 bei Media-Markt vorbestellt haben.

Natürlich wurde ich bisher nicht beliefert, weswegen ich Media-Markt eine eMail geschickt habe mit dem Hinweis, dass sie sich in Lieferverzug befinden und der Forderung mir binnen 7 Tage einen Liefertermin zu nennen. Andernfalls würde ich Schadenersatz fordern.

Darauf hin erhielt ich eine eMail in der mir mitgeteilt wurde, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dies stünde auch in ihren AGBs.

Ich möchte also etwas dort kaufen, man schickt mir eine Zahlungsaufforderung, ich bezahle (für was genau wenn es noch keinen Vertrag gibt?)

Bestelldatum + Zahlungsforderung: 25.09.2020, unverzüglich via Vorkasse bezahlt

Lieferdatum laut Bestellbestätigung: 19.11.2020

Hier das Feedback von Media-Markt:

Guten Tag XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut kann ich natürlich verstehen.

Leider kann es in einzelnen Fällen dazu kommen, dass nicht jeder Kunde direkt beliefert werden kann, obwohl weiterhin Lieferungen des Herstellers eintreffen.

Unter § 3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit welchen Sie sich bei Tätigung der Bestellung einverstanden erklärt haben, weisen wir darauf hin, dass die Bestelleingangsbestätigung noch keine Annahme des Angebots darstellt.

Desweiteren kommt laut unseren AGBs erst mit Erhalt der Versandbestätigung ein Kaufvertrag zustande.
Dies können Sie auch gerne auf der Homepage nachlesen.

Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Forderung bezüglich einer Entschädigung nicht nachkommen.

Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

  • Heyho schreibt dazu:

    Ein Kaufvertrag ist im Onlineshop geschlossen sobald die Ware bezahlt ist, da kann MM in seine AGB's schreiben was sie möchten, dies wäre dann eine nicht zulässige Klausel, diese kann man vor Gericht anfechten. Es ist einfach eine Zumutung das dieser Konzern im Jahr 2020 keine Funktionierende Warenwirtschaft besitzt und der Endverbraucher letztendlich der Geschädigte ist. Ich würde einen Anwalt einschalten und Schadenersatz fordern. Wenn dies alle endlich mal tun würden, würde sich bei diesem Dreckskonzern vllt mal was ändern.

  • Nocturn schreibt dazu:

    Es anders wo kaufen und ihnen den Differenzbetrag (= Schaden) in Rechnung stellen.

  • Thomas schreibt dazu:

    Und mir Antwort MediaMarkt so

    Guten Tag Thomas Hoffmann,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Leider konnte Ihre Bestellung nicht zugestellt werden. Die Ware wurde an uns zurückgesendet.

    Wir haben unser Lager mit der Prüfung Ihrer Retoure bereits beauftragt. Wir versichern Ihnen, dass wir uns um die zügige Erstattung Ihrer Retoure bemühen, und bitten Sie die mögliche Verzögerung zu entschuldigen.

    Wir möchten Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung

  • Lel schreibt dazu:

    @Nocturn

    Du bist ja mal ein maximaler Fivehead.

    Schadensersatz fordern wegen einer Konsole!!!

    Ich weiß nicht wann du den Beitrag hier erstellt hast weil ich hier nur alle paar Wochen reinschaue.

    Du kannst bis heute 26.01 nirgendwo eine PS5 bestellen mit geringer Lieferzeit. Außer du bist komplett Lost und kaufst eine von EBay für die Mondpreise.

    Und es ist für dich kein „Schaden“ entstanden da ich mal stark behaupte das du mit der Konsole kein Geld als Streamer oder Youtuber verdienst.

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