Falschinformation

Lieferbeschwerde - Hotline bereits 4x kontaktiert - wiedersp

Marc schreibt im Dezember 2020:

Sehr geehrtes Team der media-markt group, auf Anraten eines ihrer Kundenbetreuer*innen, konkret Frau Kurt vom 12.10.2020 möchte ich hiermit die Gelegenheit wahrnehmen und meinen Fall darlegen - in der Erwartung, dass eine baldige Klärung eintritt. Ich habe am 28.11. unter obiger Bestellnummer mehrere online verfügbare Artikel bestellt. Das Lieferdatum wurde mit dem 8.12. angegeben. Bis heute habe ich keine Ware erhalten. Ich erhielt am 2.12. eine E-Mail mit einer Zahlungserinnerung über 102,30 Euro, der ich umgehend nachkam und die laut meiner Bank am 4.12. verrechnet worden ist. Ich hab am 8.12. erstmalig Kontakt zu ihrem Unternehmen aufgenommen und wurde vom Kundendienst über die Verzögerung informiert und solle mich ggf. am 9.12. noch einmal melden. Dies habe ich getan und daraufhin mit einer Kollegin namens Sofia Yakola telefoniert, an die ich meine Beschwerde entrichtet habe. Frau Yakola hat daraufhin mit ihrem Teamleiter versucht zu sprechen, der aber nach ihrer Aussage nicht erreichbar war. Sie gab mir daraufhin folgende Informationen: 1. Ich erhielt eine Ticketnummer, die ich bei weiteren Anrufen bitte an die Kolleg*Innen weiterreichen möge: 201209-106144. 2. Mir wurde eine Kulanz von 7,00 Euro auf meine Lieferung zugesagt. 3. Mir wurde eine weitere Kulanz in Aussicht gestellt, falls die Ware NICHT bis zum Samstag als "verschickt" gemeldet wäre. Heute, am Samstag den 12.12. habe ich zweimalig bei ihrer Hotline angerufen. Das erste Gespräch mit einem männlichen Berater, dessen Name nicht zugeordnet werden kann, wurde von seiner Seite nach Erklärung meines Problems einseitig verweigert. Auf den konkreten Wunsch mit jemanden verbunden zu werden, der zuständig sei (aka einem Teamleiter) brach er die Verbindung mit klarer Ansage einseitig ab. Ich rief daraufhin erneut an und konnte daraufhin immerhin ein Gespräch mit Frau Kurt führen, die mich anständig und aufrichtig über die momentane Lage der Lieferanten und somit des Unternehmens aufklärte. Beide Kolleg*Innen konnten jedoch weder etwas mit der Ticketnummer anfangen, noch wussten sie etwas über die Kulanzregelung. Frau Kurt konnte mir leider nicht mitteilen, wer der vorhergehende Betreuer war. Ein Lieferdatum bleibt vorläufig bis auf "unbestimmte Zeit" unbekannt. Ich verweise hierauf auf folgende Paragraphen des BGB hinsichtlich des Vertragsrechtes: §308 und § 323. Mit der Überweisung des Geldes ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen, der mediamarkt dazu VERPFLICHTET mir die Ware auszuhändigen. Es gibt nur einen einzigen nicht-justiziablen Grund, weshalb mediamarkt davon zurücktreten könnte, nämlich den, dass es sich bei der bestellten Ware um ein zerstörtes Unikat handle, dass als solches dann nicht mehr verfügbar wäre. Dies trifft auf keinen der bestellten Artikel zu. Ich verfolge seit dem 8.12. den onine-shop von mediamarkt, der nach wie vor ALLE Artikel mit konkreten Datum als lieferbar versehen hat: Stand heute 12:42 Lieferdatum 14.12. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern der Kundenservice mir mitteilt, die Lieferanten hätten keine Ware geliefert, der Artikel sei daher nicht lieferbar, während gleichzeitig online die Ware als lieferbar gekennzeichnet ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LG München I vom 17.10.2017 (33 O 20488/16) sowie OLG München vom 17.05.2018 (6 U 3815/17). Als Kläger trat die Verbraucherschutzzentrale NRW auf und erhielt Recht. Ich fasse also zusammen: 1. mediamarkt hat mein Geld püntklich erhalten. 2. mediamarkt weigert sich - ohne klare Angabe von Gründen - mir meine Ware auszuhändigen. 3. Die Ware wird online als verfügbar gelistet. 4. Die Anpreisung und Verweigerung ist ein Verstoss gegen § 308 und § 323 BGB. Ein Urteil hierzu wurde von der Verbraucherschutzzentrale NRW im Jahre 2018 bereits rechtskräftig erwirkt. 5. mediamarkt weigert sich überdies eine zugesage Kulanzregelung zu gewähren. Ich fordere hiermit mediamarkt auf mir die Ware bis spätstens 22.12.2020 zuzusenden. Sollten einzelne Artikel tatsächlich nicht vorhanden sein, so fordere ich zumindest eine Teilauslieferung jener Artikel auf, die online seit meiner Bestellung vom 28.12. bis nunmehr 12.12. als "lieferbar" gekennzeichnet sind. Eine Stornierung lehne ich entschieden ab, da hier ein klares Versagen des Unternehmens vorliegt und eine solche lediglich der Schadensbegrenzung gelte, um die eigentlichen Bestände teurer anderswo zu verkaufen. Ich fordere überdies mir unverzüglich den Namen des dritten Mitarbeiters mitzuteilen, damit ich eine offizielle Beschwerde hinsichtlich dessen Arbeitsleistung und Auskunftspflicht erwirken kann. Meines Erachtens nach liegt hier ein klarer Verstoss gemäß den DSGVO Richtlinien vor. Sollte keiner dieser Forderungen bis zum besagten Stichtag erfüllt sein, so werde ich unverzüglich meinen Rechtsbeistand einschalten. In diesem Zusammenhang weise ich sie daraufhin, dass ich mich an die Verbraucherschutzzentrale Sachsen-Anhalt wenden und diesen Fall dort offenlegen werde. Überdies informiere ich sie außerdem darüber, dass ich unter https://www.reklamation24.de/beschwerde/media-markt/ eine Kopie dieser E-Mail anlegen und somit veröffentlichen werde. Mit freundlichen Grüßen, Marc Thomßen

  • Nicht Alles Gelesen Aber schreibt dazu:

    Bitte beachten Sie dies ist kein Forum welches von Media Markt geführt oder verwaltet wird. Es hat keinen Bezug zur Media-Saturn-Holding

  • DSGVO? schreibt dazu:

    Schönen Guten Tag,

    Sie fangen groß mit DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) an und lassen im öffentlichen Netzwerk die Namen von mehreren Personen offen stehen.

  • Marc schreibt dazu:

    Die Herausgabe der Namen ist nicht in Form von Klarnamen erfolgt. Es ist den Mitarbeiter*Innen nicht einmal möglich, frühere Kontaktdaten herauszugeben. Inwiefern also ein Verweis auf "Herr Müller" einen Verstoss gegen die DSGVO darstellt, ist absolut schleierhaft.

    Überdies regelt das DSGVO vor allem die Pflicht von Unternehmen gegenüber Privatleuten - und nicht zwischen Privatleuten perse, was ohnehin nicht zutreffen würde, da die Mitarbeiter*Innen hier als Instanz des Unternehmens und somit betrieblich und nicht privat in einer geschäftlichen Interaktion stehen.

    Vielleicht sollten sie - geehrter Kommentator - dahingehend noch einmal Nachforschungen anstellen, ehe ihrerseits willkürliche und offenbar falsche Behauptungen aufgestellt werden.

    Zum ersten Kommentar:

    Dessen bin ich mir vollends bewusst. Die Seite ist aber nach eigener Aussage ja genau dafür da. Selbstverständlich habe ich die entsprechenden Schritte auch bei mediamarkt direkt vorgenommen und überdies die rechtlichen Schritte eingeleitet.

    Danke dennoch für ihren Hinweis.

  • Heyho schreibt dazu:

    Ich feier Menschen wie dich, die ihr Recht kennen und darauf auch bestehen! Genau richtig so! Gibs dem Saftladen :)

  • helene schreibt dazu:

    Hat das Schreiben denn etwas bewirkt, Marc? bin auch betroffene..

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