Gewährleistung

Glück oder Zufall

Roland schreibt im März 2021:

Ich habe im Dezember 2020 einen 65 Zoll Sony TV beim Media Markt Hannover Vahrenwald gekauft. Der war nach 12 Tagen defekt und wurde zurückgenommen, da ich auf meine Rechte mit der Drohung anwaltlicher Hilfe bestand. Man kann letztendlich einen TV nicht im verpacken Zustand testen, denn Media beruft sich immer auf Rückgabe im ungenutzten Zustand. Der neue Oled Panasonic GZW 954 war nach 3 Monaten defekt, also März 2021. Panel kaputt, kein Bild. Media Markt verweist immer auf die Herstellergarantie und lässt den Kunden über die Gewährleistung im unklaren. Ich bekomme nun ein neues Panel von Panasonic oder eine Austauschgutschrift für ein Neugerät. Man sollte sich die Gewährleistung vom Media Markt auf dem Kaufvertrag durch Unterschrift vom Verkäufer bestätigen lassen. Jedenfalls muss man als Kunde gleich mit einem Anwalt drohen und sollte sich alles schriftlich bestätigen lassen, wenn man im Media Markt kauft und nach 12 Tagen umtauschen will. Wegen Nichtgefallen wäre der Sony wahrscheinlich nicht freiwillig von Media zurückgenommen worden. Außerdem sollte man sich ruhig Zeit nehmen, um die Bedingungen der Plusgarantie zu lesen, bevor man sie abschließt.

  • Unknown schreibt dazu:

    Es gibt gesetzlich ja auch keine Umtauschpflicht im stationären Handel!

    Natürlich sollte aus Kundenbindungsgründen immer ein Weg gefunden werden mit dem beide Parteien leben können.

    Gewährleistung heißt übrigens nicht gleich recht auf Tausch , der Händler kann bei unverhältnismäßigen Kosten auf Reparatur bestehen.

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