Sonstiges
Gebrauchtgerät als Neugerät verkauft?
Sven schreibt im Dezember 2014:
Habe mir vor vier Monaten beim MediaMarkt in Heilbronn ein LG-Smartphone vom Typ G3 gekauft – und seither nur Ärger mit dem Gerät. Von Anfang an war der Empfang sehr schlecht mit zahlreichen Gesprächsabbrüchen. Das Internet ging praktisch gar nicht. Auf Empfehlung des MM habe ich eine neue SIM-Karte besorgt. Das änderte aber nichts: von 10 Verbindungsversuchen gelang nur einer. Also bat ich im Reparatur des Geräts. Allerdings sollte ich diese selbst bezahlen, da nach Ansicht des MM das Smartphone offebar einen Wasserschaden habe, ich also selbst Schuld wäre am Defekt. Das kann aber nicht sein – das Gerät ist nie mit Wasser in Berührung gekommen. Also wurde mir gesagt, ich schwitzte zuviel – der Schaden sei durch den Schweiß meiner Hände oder Ohren zustande gekommen. Lächerlich. Vielleicht hätte ich es auch zu lange in der Hosentasche getragen, so daß Korrision entstanden sei. Daher sollte ich die vorraussichtlichen Reparaturkosten von 300 Euro selbst bezahlen. Daher bin ich zu einer privaten Werkstatt gegangen, um das Gerät überprüfen zu lassen. Dort war man irritiert: Es handelte sich offenbar um ein gebrauchtes Rückläufergerät, das vom MM wieder als Neugerät verkauft worden ist – ohne Prüfung, ohne Reparatur. Anders sei der Schaden nicht zu erklären. Ich bin entsetzt. Bei Media Markt werde ich künftig nicht noch einmal eine Schraube kaufen. Vor allem aber: Im MM wird auch noch hingestellt, als sei man klein und dumm.
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