Gewährleistung

Keine Gewährleistung, da nicht innerhalb 6 Monaten gemeldet

Bolle schreibt im Mai 2021:

Ich habe zwei iPhone 11 in Hildesheim gekauft. Beide mit einem Kassenzettel. Das war Anfang März 2020. Ende März 2021 hat bei einem iPhone das Display nicht mehr auf Touch reagiert. Kann passieren, das Handy ist zwar nie heruntergefallen, aber naja. Also auf zu Media Markt. Im Lockdown wollte ich nicht nach Hildesheim fahren, bin stattdessen nach Göttingen gefahren. Kein Problem, die Garantie ist abgelaufen. Das Display kann gerne für 190,- EUR repariert werden.

Nach dem Hinweis auf die Gewährleistung nach BGB, wurde das Handy eingeschickt. Bei der ersten Rückfrage nach 3 Wochen wurde mir gesagt, kein Problem, Sie bekommen ein Austauschgerät. Nach weiteren 3 Wochen wurde nun alles abgelehnt, mit dem Hinweis, das die Gewährleistung abgelaufen sei. Diese sei nur innerhalb der ersten sechs Monate gültig.

Da wird scheinbar gern mit der Beweislastumkehr gespielt...

Alle Mails, in denen ich eine Kostenübernahme der Sachverständigenkosten zur Überprüfung des Handys geschrieben habe, blieben auch unbeantwortet.

Mal schauen wie es weitergeht.

  • Antwort schreibt dazu:

    Grüße.

    ich glaube das so gut wie jeder Händler nach den ersten 6 Monaten (danach erfolgt, wie von Ihnen erwähnt, die Beweislastumkehr) die Gewährleistungsreparatur ablehnt. Sofern Sie nicht beweisen können das der Fehler seit beginn an bestand.

    Tritt der Fehler natürlich Innerhalb der ersten 6 Monate auf, ist der Händler dazu verpflichtet zu beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an bestand.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag.

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