Sonstiges

Kein Rückgaberecht am selben Tag

Vladi schreibt im Dezember 2014:

Am vergangenen Sonnabend habe ich beim MediaMarkt in Osnabrück-Belm Habe am Samstag bei MM Belm einen Dyson-Staubsauger vom Typ DC52 gekauft. Beim Ausprobieren zu Hause haben wir festgestellt, dass dieser deutlich zu laut für uns ist (in dem großen MM-Laden kann man dieses nicht hören) und zudem die Saugleistung nicht einstellbar ist. Noch am selben Tag habe ich in der MM-Filiale angerufen, um zu klären, ob MediaMarkt das Gerät zurücknimmt. Die Antwort war eindeutig: „Nein. Wir dürfen das Gerät nicht zurücknehmen, da es schon benutzt wurde und wir es nicht mehr für den ursprünglichen Preis verkaufen könnten.“ Ich bin trotzdem zur Filiale gefahren – in der Hoffnung, vor Ort gäbe es eine stärkere Bereitschaft, das Gerät zurückzunehmen. Mir wurde aber nur angeboten, den Staubsauger mit einem Abschlag von 50 Euro (für die Reinigung des Geräts) zurückzunehmen. Die Ironie ist: Hätte ich den Staubsauger im Online-Shop von Dyson gekauft, hätte ich das Gerät ohne Angabe von Gründen zurückschicken und mir den Kaufpreis zurückerstatten lassen können. Gleiches gilt für den Online-Shop vom MediaMarkt. Ich hätte das Gerät sogar online beim MM kaufen und in der Filiale in Belm abholen können – und hätte trotzdem ein bedingungsloses, 14-tägiges Rückgaberecht gehabt! Da frage ich mich wirklich: Wozu brauche ich eine Filiale, den stationären Handel und „Service“ vor Ort, wenn ich online als Käufer durch die Gesetze deutlich besser gestellt bin?

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