Verfügbarkeit

Lockangebot ?!

Frank Manderbach schreibt im September 2021:

Hallo,

am 25.06.2021 kaufte ich bei Mediamarkt Online ein Samsung Galaxy A52 5G Violet Dual Sim (Artikel Nr 2710602) für 339,15 € statt 399€. Liefertermin bis 09.08.21. So weit so gut. Sollte ein Geburtstagsgeschenk für meine Frau, Ende August, sein. Mitte August fragte ich mal höflich nach und bekam die höffliche Antwort, dass das Gerät zur Zeit ausverkauft ist, aber sobald es verschickt wird, bekomm ich eine Mail.

Am 01.09.21 kam das die unerwartet Stornierung seitens MediaMarkt, mit der Begründung . " aufgrund einer unerwartet hohen Nachfrage ist der von Ihnen bestellte Artikel 2710602 "SAMSUNG Galaxy A52 5G 128 GB Awesome Violet Dual SIM" leider nicht mehr lieferbar." Das empfinde ich schon als Frechheit dem Kunden gegenüber. Schließlich hatte ich das Gerät schon seit Ende Juni bezahlt! War also genug Zeit mein Gerät an die Seite zu legen. Wenn man Kundenfreundlich wäre, hätte man vielleicht eine Alternative angeboten (andere Farbe, neueres Modell mit Aufpreis). Aber nix außer einer Stornierung. Bin gespannt wann ich das Geld wieder bekommen


  • Antwort schreibt dazu:

    Grüße,

    Aktuell sind viele Hersteller von einer gewissen Chip Knappheit betroffen. Samsung, als (einer) der größte(n) Hersteller im Bereich Smartphone, hat damit entsprechend mit am Meisten zu kämpfen. Viele Händler, wie auch Reparatur Stätten bekommen weder Handys noch Ersatzteile, da diese nicht Lieferbar sind.

    Die Knappheit kann auch im Web nachvollzogen werden. Bspw: https://www.smartdroid.de/samsung-galaxy-a52-lieferprobleme/

    Entsprechend kann man auch mit einem anderen Modell wenig erreichen. Es ist immer schade wenn etwas storniert wird. Aber das ist überall so, egal ob Amazon, Media Markt (Saturn), Expert, usw. sogut wie kein Händler kann diese Stornierung dann im Nachgang beeinflussen. Natürlich können diese eine Entschädigung anbieten, machen Sie aber selten.

    Schönen Tag noch.

  • Tippgeber schreibt dazu:

    Oh boy... Ich habe vor einer Woche einen VW Golf über Autoscout24 verkauft. Heute wollte der Käufer den Wagen abholen. Hat er aber Pech gehabt. Ich hatte gar keinen VW Golf; ich hatte nur so getan als ob. Habe dem Käufer dann gesagt: "Du, hör mal, VW hat solche Lieferprobleme. Fahr doch einfach wieder nach Hause."

    Klingt bescheuert? Ist es ja auch! Wer Ware verkauft, die er nicht besitzt, kann sich nicht damit rausreden, dass ein Vorlieferant irgendwelche Probleme hat. Dann muss er halt bei einem anderen Vorlieferanten die Ware, die er schon verkauft hat und für die er Geld bekommen hat, beschaffen. Oder hat hier MM gar in betrügerischer Absicht gehandelt? Soll dem Unternehmen ja gerade ziemlich schlecht gehen...

  • Antwort schreibt dazu:

    Ja gut, Sie vergleichen gerade Autoscout24, ein Anbieter der nur Fahrzeuge verkauft welche Fertig zusammenbaut sind und direkt angeschaut werden können, (Wobei dort auch der Spruch "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten steht" und somit unter Sh*t Happens fällt) mit einem Großhändler für Elektrogeräte welche auf die Ware warten müssen. Das Handy was bestellt wurde, war sicher noch nicht einmal fertig produziert, sprich es wurde zugesagt, dass es kommt am Tag X zu Media Markt kommtund Media Markt schickt es dann zum Kunden weiter. Media Markt sagt Samsung liefert nicht, Samsung wiederum der Chip Hersteller und der Chip Hersteller kommt nicht mehr hinterher mit den Lieferungen bzw. fehlen ihm die Ressourcen dafür.

    Bei Media Markt stand auf der Website sicher auch ein Satz wie "voraussichtlich lieferbar ab" oä. Leider verlässt sich in so einem Fall, der Fachhandel meist auf die Angaben des Herstellers. Das ist auch, wenn man bei einem Autohaus bestellt, manchmal der Fall. Da diese das zu Konfigurierende Fahrzeug bestellen und es auch hier zu Teil engpässen kommen kann.

  • Tippgeber schreibt dazu:

    Nö, so ist es nicht. Der Handy-Käufer schließt einen Vertrag ab und tritt in Vorleistung (MM kassiert das Geld). Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. Ob nun Henkel kein Persil liefern kann, in China ein Reissack umfällt oder der Produktionsleiter von Samsung mit Grippe im Bett liegt - alles egal. Wer sich rechtlich zu Lieferung einer Ware verpflichtet, muss die auch liefern. Sonst bräuchte es ja keine Verträge. "Ja, Du, ich sach mal: vielleicht kriechste dein Handy, vielleicht auch nicht, keine Ahnung. Aber rück' schon mal das Geld rüber. Aber nicht dass Du denkst, Du bekämst das wieder, wenn ich dein Handy doch nicht liefern."

    Der vom OT geschilderte Fall ist schon sehr MM-spezifisch. Ingolstadt macht sich mal wieder sein eigenes Recht. BGB ist nur für Loser.

  • Antwort schreibt dazu:

    Kurz und knapp

    die AGB's von der Media Markt Website Abschnitt 4.

    4. Warenverfügbarkeit


    Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bei MediaMarkt bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich MediaMarkt vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.

  • Unknown schreibt dazu:

    Kurz und knapp:

    "Unverzüglich" wurde hier ja wohl nichts zurückerstattet von Media Markt...

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