Gewährleistung

Media Markt verweigert Gewährleistung bei LG TV

citydweller schreibt im Januar 2022:

Ich habe am 03.08.2021 einen 65" LG TV bei Media Markt gekauft. Nach ein paar Monaten hatte der TV im linken Bilddrittel einen von ganz oben bis unten durchgehenden vertikalen Pixelstreifen. Nach Recherchen im Internet handelt es sich hierbei scheinbar um ein fehlerhaftes oder defektes Panel. Ich habe Media Markt schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen aufgefordert diesen Mangel im Rahmen meines noch gültigen Gewährleistungsanspruchs zu beheben. Nach vielen E-Mails zwischen Media Markt und mir hat Media Markt mich immer wieder direkt an LG verwiesen. Auch habe ich Media Markt die Möglichkeit eingeräumt, dass sie das Gerät jederzeit gerne vor Ort ansehen könnten, oder das ich das Gerät gerne durch eine Spedition einliefere, soweit mir die Kosten für die Spedition vorgestreckt werden. Das sieht so zumindest das Verbraucherrecht im Rahmen der Gewährleistung auch vor, da es sich hierbei um kein schwer zu tranportierendes Gerät handelt. Bis heute habe ich keine Lösung und immer noch einen defekten TV. Sicherlich kann ich den LG Service im Rahmen meiner Garantie in Anspruch nehmen, aber wofür gibt es Verbraucherrechte und Gesetze, wenn diese von Media Markt nicht eingehalten werden?

  • Typ schreibt dazu:

    Für Mediamarkt oder die Ceconemy AG gibt es keine Gewährleistung. Am besten Anwalt einschalten, deine Kohle zurück holen und ein neues Gerät in einem anderem Laden kaufen. Gibt ja Gottseidank genug Läden, die ihre Kundschaft noch zu schätzen wissen.

  • Hannes schreibt dazu:

    Tatsächlich werden die Mitarbeiter an der Service-Theke geschult, um Verwirrung zu stiften und ständig die Gewährleistung und Garantier durcheinander zu wirbeln. Der "Kunde" soll am Ende glauben, einzig und allein der Hersteller (z.B. Xiaomi in China) sei der richtige Ansprechsprechpartner bei Problemen. Kunden, die auf die Gewährleistung des Händlers als Vertragspartner hinweisen, werden gerne lautstark als "Lügner" beschimpft und des Ladens verwiesen.

    Das ist kein Zufall, sondern Vorgabe der Konzernzentrale aus Ingolstadt.

  • Ex-Mitarbeiter schreibt dazu:

    Kann meinem Vorredner nur zustimmen, ist alles von oben abgesegnet. Wenn der Kunde zu viel stress macht wird der GF oder der Verkaufsleiter schon einknicken.

  • Kopfschüttler schreibt dazu:

    Es ist wirklich immer wieder lustig, was "Kunden" an dieser Handhabung nicht verstehen wollen oder können.

    Man kommt in den Markt und möchte ein vermeintlich defektes Gerät reklamieren. Bei einem Kleingerät ist das auch meistens gar kein Problem, fast immer werden diese direkt umgetauscht, es sei denn, der Hersteller wünscht das nicht, sondern verlangt vom Markt die Einsendung an die Fachwerkstatt (wobei es hier auch völlig egal wäre, ob es eine von Mediamarkt oder vom Hersteller wäre).

    Bei einem TV Gerät oder einem Kühlschrank wird das natürlich schon schwieriger. Hier wird der Kunde gebeten, den Kundendienst des Herstellers in Anspruch zu nehmen. Warum? Weil die Datenschutzverordnung leider dem Händler nicht die Möglichkeit gibt, die Daten des Kunden an die Fachwerkstatt des Herstellers weiterzugeben, damit diese sich mit dem Kunden zwecks Termin oder Reparatur absprechen kann. Um dieses Hin-und-Her zu vermeiden, sollten sich Kunden direkt an den Hersteller wenden. Denn auch eine Auskunft über den Stand der Reparatur darf der Hersteller nicht an den Händler weitergeben.
    Natürlich wäre es angenehmer (für beide Seiten), wenn der Händler die Fachwerkstatt direkt beauftragen könnte (was auch vor der Datenschutzverordnung ohne Probleme machbar war). Leider gibt es ausreichend Vorfälle, bei denen sich "Kunden" hinterher über einen Verstoß gegen die Verordnung beschwert haben.
    Zu den Aussagen, dass Mitarbeiter extra geschult werden, dass sie Kunden abweisen sollten: Blödsinn. Nicht umsonst haben die Märkte die Annahmeposten für Reparaturen. Wie schon beschrieben, wird dem Kunden nahegelegt, bei größeren Geräten den Hersteller direkt zu kontaktieren um Zeit zu sparen.
    Meistens ist es nämlich so, dass die "Kunden" mit irgendwelchen BGB-Paragraphen um sich werfen, dem Händler aber keine Möglichkeit zur Prüfung/Reparatur einräumen wollen.

  • Marlene schreibt dazu:

    Um mal was zum Thema Gewährleistung los zu werden...denn hier wird das oft falsch dargestellt...

    Wenn der Mangel des Fernsehers erst nach Monaten, egal ob ein ein Monat oder vier, auftritt, also nicht von Anfang an also binnen Stunden oder ein paar Tage, dann ist das ein Garantiefall die der Hersteller repariert.

    Es ist kein Gewährleistungsfall und somit auch nicht der Anspruch ei er Gewährleistung. Warum? Der Fernseher hat vollumfänglich von Anfang an funktioniert! Tritt eine Fehler später auf ist das Garantie, somit Garantieerfüllung und die Art und Weise bestimmt der Hersteller. Es ist zum brechen wie hier immer wieder Leute irre geführt werden und der Handel dafür die Schuld bekommt. Sicher nicht jeder macht alles richtig, aber das Gesetz ist ist klar geregelt, es verstehen nur viele nicht, selbst Anwälte nicht.

  • Hallo-Forum schreibt dazu:

    Zum defekten LG-Panel. Ja, sehr viele Geräte weisen diesen Fehler auf. Nachfolgendes ist zur Jahreswende 21/22 bei Saturn passiert, was aber ja der gleiche Konzern ist.

    Pixelfehler reklamiert. An LG verwiesen worden mit Hinweis auf Datenschutz. LG kontaktiert, diese haben einen Reperaturdienst vor Ort mandatiert. Lieferung des Panels hat 10 Tage gedauert. Austausch erfolgte dann vor Ort. Nach zwei Wochen war der Vorgang abgeschlossen.

    Fazit: Vorgehen nachvollziehbar, aber nicht wirklich kundenfreundlich (mehrere Anrufe, mehrere Terminabsprachen). Überraschung für mich: Es gab auch keine Entschuldigung oder Nachfrage (weder von Saturn noch LG) im Nachhinein.

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