Lieferung

Unvollständige Lieferung - Eidesstattliche Versicherung

Eifler schreibt im Januar 2022:

Ich habe am 09.12.2021 eine Oral B IQ 8 für 129.-€ plus Gratiszugabe online als Werbeaktion bei MM gekauft und per paypal sofort bezahlt. Leider wurde mir nur die Gratiszugabe geliefert und die Oral B IQ 8 fehlte. Kundenservice kontaktiert ( Köln), dieser musste die Reklamation an Hamburg weiterleiten, weil von dort der Versand stattfand, es sollte sich ein Mitarbeiter melden. Am Folgetag versuchte ich mein Glück erneut, diesmal sagte man mir, ich müsste schon 48 Std Geduld haben, bekam aber eine Email das sich ein Mitarbeiter kümmert. Nach einer Woche schrieb ich den Kundenservice wieder an, Antwort: müsste geprüft werden. Weitere Woche bekam ich eine Emal von MM mit Aufforderung eine Eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben.

MM sollte sich in Grund und Boden schämen!!! Somit wollte MM mir die Schuld für ihr versagen geben und mir ,wenn auch versteckt ,einen Betrug vorwerfen. Eine solche Unverschämtheit und Beleidung im höchsten Maße mit Kunden ein solchen Umgang zu pflegen ist schon unfassbar.

Selbstverständlich habe ich gerne die Erklärung, mit Fotos der Kartonage des gelieferten Artikels, anhand man gut erkennen kann dass zwei Artikel keinen Platz gefunden hätten, mit Versandaufkleber von MM, woran ein gutes Unternehmen schon die Packstation im Versand des eigenen Unternehmens her erkennen könnte, anscheinend bei MM nicht und selbstverständlich eine Beschwerde über ein solches unverschämtes Verhalten seiner Kunden gegenüber.

Mitteilung MM : wird überprüft ! Am 13.01 und am 20.01 habe ich MM erneut angeschrieben und habe gar keine Antwort erhalten.

Ich erwarte umgehend und schnellstmöglich meine Ware oder mein Geld zurück !!! Die Gratiszugabe werde ich selbstverständlich zurücksenden,

da ich kein Betrüger bin, will ich nichts was mir nicht gehört.

  • Jurist schreibt dazu:

    Dass die bestellte Ware nicht angekommen ist, ist ärgerlich. Die geforderte eidestattliche Versicherung ist aber im Geschäftsverkehr nicht ungewöhnlich. Häufig lassen sich Vorgänge nicht beweisen und Zeugen fehlen - dann ist die eidesstattliche Versicherung ein guter Ausweg. Denn diese befreit den Waren-Empfänger davon, den tatsächlichen Nachweis der ausgebliebenen Lieferung zu führen. Dass darin die implizite Behauptling läge, Sie wären ein Betrüger, ist Quatsch. Ohne das genaue Schreiben zu kennen, dürfte darin gewöhnlich nur stehen, dass Sie "an Eides statt und zur Vorlage vor Gericht" versichern, die bestellte Ware mit der eingetroffenen Lieferung nicht erhalten zu haben. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Heike.H schreibt dazu:

    @Eifler

    @ Jurist hat mit seiner Ausführung recht, dass mit EV ist gängig und keine Alleinstellungsmaßnahme von MM.

    Vor ein paar Jahren, hatte auch ich mal solch einen Fall (anderer Anbieter), allerdings bei einer Rücksendung. Da war ein Artikel , verschwunden o. einfach nur vergessen zu registrieren.

    Habe die EV damals ausgefüllt und eingesendet , damit war die Sache erledigt und bei diesem Händler ging dies auch sehr zügig.

    Ärgerlich in Deinem Fall ist vor allem die Verzögerungstaktik. Du selbst hast aber jetzt alles richtig gemacht EV eingesendet mit Beweisfoto, dass der andere Artikel gar nicht rein gepasst hätte, somit auch ( zumindest nicht in diesem Paket ) an Dich versendet wurde.

  • Frosch schreibt dazu:

    Beim Verbrauchsgüterkauf trägt grundsätzlich der Händler die Transportgefahr und muss im Falle eines angeblichen Verlustes der Ware oder von Teilen der Ware bei der Lieferung an den Kunden grundsätzlich beweisen, dass die Ware dem Kunden (vollständig) zugegangen ist.

  • True schreibt dazu:

    @Frosch

    Richtig und dennoch kann der Händler den Kunden um Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bitten, die der TS auch gegeben hat.

    Warum MM trotz Beweise dass der Artikel nicht in die Versandverpackung passt, dennoch auf Zeit spielt, ist nicht nachvollziehbar.

    @Eifler super Reagiert mit der EDV und Fotos, jetzt ist MM an der Reihe.

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