Gewährleistung

Media-Markt interpretiert Gewährleistungsrecht neu

H schreibt im Februar 2022:

Schon wieder. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich war bei Ihnen am 12.02.2022 im Media-Markt Würzburg aufgrund eines defekten HP Druckers (Kaufdatum 17.11.2021 mit Beleg). Ich habe dort bei Ihrer Service Abteilung den Fall geschildert und um ein Austausch Gerät, das mir laut Paragraph 439 Abs 1 und 2 zusteht (Gewährleistungsrecht, BGB), erbeten. Dieses wurde mir nicht gewährt. Aufgrund dessen und unter dem Druck, den Ihre Mitarbeiter ausgelöst haben, habe ich mich für eine Reparatur entschieden. Es ist eine Frechheit das geltendes Recht bestritten wird! Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert bzw. Einzelteile austauscht/austauschen lässt (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Sofern dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB), kann der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnen. Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat. Diesen Abschnitt sollten die Verantwortlichen in jedem Media Markt aushängen. Obiges kann nicht durch AGB ausser Kraft gesetzt werden! Ich setzte Ihnen hiermit eine 14 Tagesfrist, mir ein Austauschgerät zukommen zu lassen bzw. mich zu informieren, dass ich ein anderes Gerät bei Ihnen abholen kann. Sollte die Frist verstreichen werde ich volle Rückerstattung fordern. Hochachtungsvoll H

  • Heike.H schreibt dazu:

    ""Diesen Abschnitt sollten die Verantwortlichen in jedem Media Markt aushängen""

    Wird nicht viel bringen, da die Mitarbeiter offensichtlich darauf geschult werden, wie man die Kunden diesbezüglich über den Tisch zieht.

    ""Dieses wurde mir nicht gewährt. Aufgrund dessen und unter dem Druck, den Ihre Mitarbeiter ausgelöst haben, habe ich mich für eine Reparatur entschieden""

    Dein Schreiben ist gut verfasst, allein dies hier hätte ich nicht rein geschrieben.

    @H , hast Du den Drucker nun im MM bereits abgeben oder nicht ? Oder sollst Du den Drucker selbst an HP senden?

    Ich hatte ein ähnliches Desaster, mit Saturn, ist ja die gleiche Gruppe , kannst ja mal nachlesen wenn Du Lust hast.

    https://ichbindochbloed.de/con_post.php?pid=4009

    Da ich einen Reparaturauftrag ausfüllen musste, obwohl man mir nach einem mehrfachen hin und her mal schrieb, dass der VK zumindest das recht zur Überprüfung hat ( dies stimmt aber) ,habe dies auch deutlich so in den Reparaturauftrag handschriftlich mit rein geschrieben, auch dass ich die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen will und explizit keine Garantieleistung durch den Hersteller wünsche. Ich hatte nämlich schon befürchtet, dass die meinen Drucker einfach an Canon senden und behaupten ich wöllte Garantie beanspruchen. Aber lies Dir einfach mal meinen Ablauf durch. Mittlerweile habe ich nicht nur das Geld für den Drucker zurück, sondern auch meine geforderten Auslagen in Höhe von 15€ für Einschreiben, und Verpackung.

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