Gewährleistung

Waschmaschine nie wieder bei Mediamarkt - nie wieder Bosch

Berlin schreibt im Februar 2022:

Ich habe an einem Sa eine Waschmaschine von Bosch Vorort gekauft. Die Beratung ein Grauen aber aus Not entschied ich mich für eine. Da ist nicht unsere erste Maschine war, entsicherten wir und richteten sie aus. Angeschlossen stellen wir fest, dass sie viel zu laute, unregelmäßige Geräusche macht und auch die Waschleistung schlecht ist und das Wasser im Dosierfach nicht ordentlich abläuft. Vorort am Montag der Umtausch ein reinste Katastrophe. Nach genau einer Woche Diskussion mit 5 Mitarbeitern Vorort und 5 am Telefon bis hin zum Geschäftsleiter, wurde die Ware umgetauscht. Im Markt war bis auf eine Mitarbeiterinam am Ende, alle anderen unfreundlich, respektlos und sprachen auf Türkisch unter sich vor mir über ihr weiters Vorhaben.

Nächster Versuch: Neue Bosch-Maschine — gleiches Problem!

Die Antwort am nächsten Tag: Mediamarkt möchte mit dem Problem nichts zu tun haben und verweist auf den Hersteller —erster Austausch sei eine Kulanzsache gewesen.

Bosch verweist auf den Händler.

Wie kann man als Riesen-Geschäftskette defekte Ware verkaufen und keine Verantwortung übernehmen wollen?! Ich würde nie wieder meine Ware bei Mediamarkt oder Saturn einkaufen und nie wieder eine Bosch oder Siemensmaschine kaufen und rate jedem davon ab.

  • Heike.H schreibt dazu:

    Die Antwort am nächsten Tag: Mediamarkt möchte mit dem Problem nichts zu tun haben und verweist auf den Hersteller —erster Austausch sei eine Kulanzsache gewesen.

    Lass Dich nicht abwimmeln, wenn Du Gewährlistung in Anspruch nimmst ist dies keine Kulanz, sondern Gesetz. Das Verweisen auf den Hersteller, wenn Du dies explizit nicht möchtest ist unzulässig. Im Zuge der Gewährleistung, steht Dir nämlich auch der Ersatz Deiner Auslagen, welche Dir durch die Nachlieferung/Nachbesserung/ Rückerstattung entstehen zu. Im Zuge einer Garantie, nur wenn dies Bestandteil der Garantiebedingungen sein sollte,

    Mach Deine Ansprüche schriftlich per Einschreiben geltend. Einmal wurde bereits sozusagen nachgebessert. Setze eine sofort eine Frist für die zweite Nachbesserung, mehr Gelegenheit brauchst Du MM nicht geben, sollte die 2. NB auch fehlschlagen, dann kündige gleich Deinen Rücktritt an.

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