Reparatur

Danke für nichts liebes Media Markt Team :)

Sakuryia schreibt im April 2022:

Ich habe mir letztes Jahr Anfang Oktober ein neues MacBook zugelegt, ich war hochschwanger und konnte mein altes viel zu schweres nicht mehr nutzen. Im Markt in Ludwigsburg hatte ich einen super netten Mitarbeiter der mir strahlend den "letzten" Rosegoldenen raus"fischte".
Raus"fischte" ist wohl das richtige Wort, den kaum war ich zuhause und klappte das Gerät nach erfolgreicher Einrichtung das Gerät zu.... gingen weder Tastatur noch Mousepad... Ich musste es mit der Taste runterfahren die seltsamerweise als einzigstes ging. Da ich jeden Moment mein Kind bekommen würde, konnte ich es leider nicht sofort zur Reparatur im besagten MediaMarkt bringen. Leider war das zuklappen nicht das einzige Problem. Es trat auch nach langer nicht Benutzung auf und auch nachdem ich den Standby Modus ausgeschalten hatte.
Ich nahm mir vor das Gerät direkt zum Markt zu bringen sobald es mir an einem Tag gut ging. Was sich erledigt hatte als mein Sohn kurz darauf mit einer Behinderung auf die Welt kam.
Anfang dieses Jahres schaffte ich es endlich in den Markt und der Herr meinte er würde es sofort einschicken aber er kann nicht versprechen das es ein Garantiefall wäre?! Schließlich kannte er das Problem vorher noch nicht (Seltsamerweise fand ich bei eigen Recherche aber deutlich viele Menschen mit dem selben Problem?)
Zähneknirschend gab ich das MacBook also ab weil ich unbedingt das Gerät für den stolzen Preis auch nutzen wollte.
Eine Woche später bekam ich dann die Email das ich das Gerät abholen darf. Interessanterweise kam auf den Beleg keine Erklärung was dem Gerät fehlte. Daheim funktionierte das Gerät genau einen Tag und dann ging es wieder von vorne los. Die Benutzeroberfläche sah jetzt auch plötzlich neu aus was mich auf den Gedanken brachte das sie das Gerät nur neu aufgespielt hatten und damit das Problem als erledigt sahen.
Ich bin ehrlich, ich war stinksauer. Beim Kundendienst konnte mir keiner helfen und neu einschicken, da sah ich keinen Sinn. (Schließlich hatten sie es beim ersten Mal schon nicht richtig gemacht!)

Ich ging zum Apfelwerk nach Kornwestheim (Offizieller Apple Techniker) der mir sofort erklärte was das Problem sein könnte und nach einer Woche bekam ich es auch schon wieder.

Garantiefall: Prozessor musste getauscht werden so wie die Sensortaste.

MediaMarkt hat mir also einen defekten MacBook verkauft. Service? Nicht vorhanden.

  • Michael Lugi schreibt dazu:

    Erstmal mein Bedauern mit dem behinderten Kind.

    Sorry aber ansonsten verstehe ich es nicht. Hochschwanger ein Gerät kaufen, sofort zuhause ausprobieren aber dann nicht reklamieren können?

    Die Unterstellung, dass MM dir bewusst ein defekten Artikel verkauft hat, kann ich auch nicht nachvollziehen.

    Aus deiner Beschreibung kann ich keinen Hinweis auf Vorsatz erkennen.

  • Sakuryia schreibt dazu:

    Ich habe mit keinem Wort behauptet das ich dort Vorsatz sehe?
    Ich meinte nur das er mir das letzte Gerät rausgefischt hat (Er konnte ja nicht wissen dass das Gerät kaputt ist).
    Mir ging es im Text in erster Linie um die Reparatur. :)

    Und ja konnte ich nicht, ich war zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus, tut mir sehr leid das ich nicht alles aus dem Schwangerschaftsverlauf dazu schreiben wollte. Ist das hier ein Verhör? Ich habe nur schildern wollen was bei mir los war seit dem Kauf des Geräts! Typisch, man erzählt was und schon werden ganze Storys rein Interpretiert.

  • Unknown schreibt dazu:

    @Sakuria

    Von Vorsatz hast Du wirklich nichts gesagt , dies hat der Michael wohl etwas mißverstanden.

    Denn man im Fall der Gewährleistung , wird ja bis Ende 2021 innerhalb der ersten 6 Monate und ab 2022 innerhalb der ersten 12 Monate, zugunsten des Kunden, davon ausgegangen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorlag , hier ist der Verkäufer in der Pflicht , erst nach Ablauf dieses Zeitraumes bist Du in der Beweispflicht - Beweislastumkehr.

    Du hast allerdings nicht Deine Gewährleistungsrechte geltend gemacht, sondern hast Dich auf die Garantie ( ich vermute Herstellergarantie oder hast eine kostenpflichtige bei MM erworben) verweisen / abwimmeln lassen.

    Michael hat aber schon nicht ganz unrecht, dass Du die Angelegenheit- Gewährleistungsfall ( ist fast immer innerhalb der Beweislastumkehr die bessere Variante) oder Garantie ( sollte diese in der Tat mal Vorteilhafter sein ) anders hättest angehen sollen. Sofort als Du den Fehler festgestellt hattes , hättest Du Dein Gewährleistungsansprüche zumindest schriftlich geltend machen sollen, am allerbesten per Einschreiben. Ich denke den Brief hätte Dir sicher jemand zur Post gebracht. Ansonsten kannst Du gern meinen Beitrag / Fall dazu lesen , einige Deiner Fragen werden Dir dort sicher zusätzlich beantwortet werden können.

    """Keine Ahnung ob es ein Fehler war sich zuerst mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen. """

    Aus meiner Sicht ja. Du hättest von Anfang an auf Deine Gewährleistungsrechte bestehen sollen mit Verweis darauf, dass Du keine Herstellergarantie wünschst.

    """ Die wollten das ich es zur Überprüfung einsende. Die haben nichts überprüft und das Gerät stattdessen zum Hersteller geschickt um es reparieren zu lassen."""

    Woher kenne ich das nur? Genau das gleiche haben die (Saturn) mit mir auch versucht. Natürlich haben die ein Recht auf Überprüfung, man bekommt allerdings nur einen Reparaturauftrag , den habe ich mir runter geladen und dann explizit bereits online eingetragen , dass ich die Herstellergarantie nicht in Anspruch nehmen will. Ausgedruckt, alles handschriftlich abgeändert , also aus Reparaturauftrag Überprüfungsauftrag gemacht, rein geschrieben dass ich sollten die doch reparieren wollen sich vorher mit mir in Verbindung zu setzen haben indem Sie mir eine Kostenaufstellung der aus Ihrer Sicht günstigeren Reparatur zukommen lassen .

    Aber gut hier geht es schon etwas ins Detail, sieh Dir einfach mal meinen Beitrag -Link dazu an, ist etwas lang und auf 2x aufgeteilt im gleichen Thread, dies dürfte Dir Deine Fragen sehr ausführlich beantworten :

    https://ichbindochbloed.de/con_post.php?pid=4009

  • Kpt.Duplo schreibt dazu:

    @Unknown

    Was soll der Überpfrüngsauftrag bringen? Der Händler ist berechtigt nachzubessern und da ist nunmal auch eine Reparatur zulässig.

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