Gewährleistung
Miserabler Service in Garantiezeit
Gilgi schreibt im November 2024:
Unsere in einem Media-Markt gekaufte Spülmaschine ging nach knapp anderthalb Jahren kaputt, also noch innerhalb der Gewährleistung. Bis ein Handwerker kam, waren x Telefonate und E-Mails nötig. Als er dann kam, weigerte er sich, die Leitungen der Spülmaschine abzumachen, um ganz an sie heran zu kommen (es ist kein Einbaugerät, sondern freistehend, aber die Leitungen sind halt nicht endlos lang). Dafür, dass nichts repariert wurde, mussten wir knapp 50 Euro Anfahrt bezahlen, obwohl das juristisch nicht haltbar ist (§ 439 Abs. 2 BGB der Käufer muss innerhalb der Gewährleistungspflicht keine Anfahrtskosten bezahlen: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.").
Operatec, die Firma, die für die Reparatur verantwortlich ist, ignoriert den Paragrafen, Media-Markt-Mitarbeiter beantworten die Frage danach nicht, fünf verschiedene Mitarbeiter antworten, aber kein einziger auf unsere Frage.
Inzwischen sind wir seit Monaten ohne Spülmaschine. Operatec sollte einen neuen Reparaturtermin vereinbaren, meldet sich aber einfach nicht.
Fazit: NIE WIEDER ein Großgerät vom Media Markt. Zum Glück gibt es hier noch einen regionalen Elektrohändler, bei dem das Gerät in der Anschaffung ein paar Euro teurer ist, aber dafür der Service funktioniert.
Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.
Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.