Sonstiges

Gewährleistung bei Tablet untergraben?

Andreas schreibt im Januar 2017:

Ich habe heute ein im Juli 2016 bei MM gekauftes Tablet zum MM - Service gebracht, da das Gerät ohne besondern Anlass oder erkennbaren Grund nicht mehr funktionierte. Die eigentlich freundliche Mitarbeiterin meinte, dass hier eine Überprüfung statt finden müsse. Ich wies auf mein Recht auf Gewährleistung hin und wollte ein neues Gerät ausgehändigt bekommen. Man blieb dabei, auch nachdem der Serviceleiter hinzu gezogen wurde, dass der Verkäufer das Recht hätte die Entscheidung zu treffen, ob repariert oder neuer Ersatz gestellt wird. Dies ist, nach § 439 BGB so ja nicht richtig. Ich fühle mich hier als Kunde um meine Rechte betrogen, denn im sogenannten Reparaturauftrag steht, dass der Anspruch geprüft werden müsse und für den Fall, das hier kein Gewährleistungsschaden vorliegt, ich auch noch Kosten zu tragen hätte. Das widerspricht eindeutig dem § 439.

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

Mit dem Absenden des Beitrags erklären Sie sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.

Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.