Sonstiges

Kein Service am Kunden

Senatorsascha schreibt im Januar 2017:

Ich habe eine im Dezember 2016 beim Media-Markt gekaufte Soundbar Ct790 zum MM-Service in Brandenburg gebracht, da das Gerät ohne besondern Anlass oder erkennbaren Grund den Sound verzögerte, wahllos ohne Betätigung im Menü umschaltete und dann nicht mehr funktionierte. Die eigentlich freundliche Mitarbeiterin meinte, dass hier eine Überprüfung stattfinden müsse. Ich wies auf mein Recht auf Gewährleistung hin und wollte ein neues Gerät ausgehändigt bekommen. Man blieb dabei, auch nachdem der Serviceleiter hinzu gezogen wurde, dass der Verkäufer das Recht hätte, die Entscheidung zu treffen, ob repariert oder neuer Ersatz gestellt wird. Dies ist, nach § 439 BGB so ja nicht richtig. Ich fühle mich hier als Kunde um meine Rechte betrogen, denn im sogenannten Reparaturauftrag steht, dass der Anspruch geprüft werden müsse und für den Fall, das hier kein Gewährleistungsschaden vorliegt, ich auch noch Kosten zu tragen hätte. Das widerspricht eindeutig dem § 439. Nachdem ich auch auf weitere wesentlich teurere Käufe im gleichen Monat hinwies wurde wenigstens der Filialleiter hinzugezogen. Er verwies auf Sony und Reperatur. Nach eine Weile und Gesetzeszitaten wurde ich abewiegelt. Ich hätte einen Kaufvertrag mit einer anderen Filiale und damit einer anderen GmbH. Sie machen hier jetzt gar nichts mehr bis auf Einschicken. Telefonate mit der Filiale in Potsdam haben keine Lösung gebracht. Sprich, die Märkte tauschen sich aus. Brandenburg vollzieht den Umtausch und regelt intern die Bezahlung. Alles ohne erfolgt mit dem Nachsatz was will ich 3 Tage über 30 Tage Umtauschrecht. Soll ich doch mal nach Potsdam fahren, evtl. können sie dort anders handeln. Schon erstaunlich, dass Hausrecht über dem BGB steht.

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