Sonstiges
Von wegen Verbraucherrechte!
N.N. schreibt im März 2017:
Kaputte Stereoanlage gekauft. Ein Teil zum Mitnehmen für etwa 490 Euro. Leider habe ich erst zu Hause gemerkt, dass viele Funktionen nicht wirklich arbeiten. Normalerweise ist es das Recht des Käufers, in diesem Fall zwischen Reparatur und Austauschgerät zu wählen. (Nacherfüllung). Nicht bei Mediamarkt! Bockstur bestehen die darauf, ein Tausch sei ihnen nicht zuzumuten, und wollen mich damit abspeisen, das Teil zum Hersteller einzuschicken. Ja zuerst wollten sie mich überhaupt ganz an den Hersteller verweisen. Das Ziel ist klar - sie versuchen den Kunden zu zwingen, ihre Bedingungen zu akzeptieren, obwohl die Rechtslage eindeutig anders ist. Aber wo kein Kläger, da kein Richter... Na gut, ich bin so ein Kläger. Ich bin sehr sauer. Ich werde mich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen und vielleicht einen Anwalt einschalten. In dem Laden habe ich definitiv das letzte Mal etwas gekauft. Ich glaube, bei Mediamarkt sollte man immer die Kosten für einen Rechtsanwalt gleich mit einkalkulieren.
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