Sonstiges

Kauf im online-store

Thomas schreibt im März 2017:

Ich habe online bei der Media Markt E-Business GmbH ein Iphone bestellt, welches kurz darauf auch ordnungsgemäß geliefert wurde. Während der Benutzung des Gerätes stellte sich nach ca. 2 Wochen ein Fehler am sog. „Home-Button“ ein, welcher bei Betätigung nicht oder nur noch sporadisch reagierte. Der Fehler verstärkte sich im Laufe der 3. und 4. Woche der Nutzung, so dass ich mich dazu entschloss, meine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Am 28. Tag der Nutzung des Gerätes habe ich daraufhin wie empfohlen im Media Markt meines Nachbarortes einem Mitarbeiter vom Service mein Anliegen geschildert. Zunächst versuchte dieser, mich an den Hersteller des Gerätes zu verweisen, was ich jedoch mit der Begründung ablehnte, dass der Hersteller nicht mein Vertragspartner sei, sondern Media Markt. Er bot mir daraufhin an, das Gerät einzuschicken. Im Verlauf des weiteren Gesprächs stellte sich dann heraus, dass das Gerät nicht an den Hersteller eingeschickt werden sollte, sondern durch den Service von Media Markt im Rahmen der Garantie (sic!) repariert werden sollte. Dieses lehnte ich jedoch ab. Nach meinem Kenntnisstand ist Media Markt kein autorisierter Service-Provider des Herstellers Apple. Der Mitarbeiter antwortete mir, dass der Markt vor Ort lediglich Garantieleistungen erbringen könne, nicht jedoch Gewährleistungsansprüche erfüllen könne. Mein Vertragspartner sei im Übrigen hierfür die Media Markt E-Business GmbH. Dort solle ich anrufen und fragen, wie ich Gewährleistungsansprüche geltend machen könne. Der Markt vor Ort habe mit der Media Markt E-Business GmbH nichts zu tun. Zuhause habe ich dann umgehend die Media Markt E-Business GmbH unter der auf der Rechnung vermerkten Telefonnummer kontaktiert. Telefonisch teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass ich mich an einen Media Markt in meiner Nähe wenden solle. Nachdem ich ihr von meinem Besuch in eben diesem Markt berichtete, hielt sie kurz Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung (Handy?) und sagte mir, dass ich mich an den Hersteller wenden solle, da dieser ja auch mein Vertragspartner sei. Ich lehnte dies ein weiteres Mal mit dem Hinweis ab, dass der Hersteller gerade nicht mein Vertragspartner ist, sondern die Media Markt E-Business GmbH. Außerdem erneuerte ich meine Forderung auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Nachdem ich der Dame die Begrifflichkeiten auf Nachfrage kurz erläutert habe, hielt diese Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung (Handy???) und teilte mir dann mit, dass ich den Artikel nicht zurückgeben könne, da die Rückgabefrist von 14 Tagen verstrichen sei (!). Ich versuchte ihr zu verdeutlichen, dass ich nicht von meinem (nicht mehr vorhandenen) Widerrufsrecht Gebrauch machen will, sondern von meinem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch wegen eines Mangels am Gerät. Ich wurde darauf hingewiesen, dass wenn ich Media-Markt-Card-Kunde wäre, ich noch immer von meinem (dann verlängerten) Widerrufsrecht Gebrauch machen könnte, was ich aber nicht bin (sehr wertvoller Hinweis!). Letztlich wurde ich aufgefordert wieder in einen Media Markt zu gehen und mein Anliegen dort erneut vorzutragen, dieses Mal aber doch bitte schön bei einem anderen Mitarbeiter. Ich habe das Telefonat daraufhin ergebnislos von meiner Seite aus mit allen Höflichkeitsfloskeln beendet. Ich fasse mal kurz aus meiner Sicht zusammen: 1. Media Markt steht mutmaßlich nicht so auf Gewährleistung. Stattdessen wird beharrlich versucht, den Kunden (von Media Markt) an den Hersteller der Ware zu verweisen. Was soll das? 2. Media Markt ist nicht Media Markt E-Business GmbH, da nach Auskunft der Mitarbeiter jeder Media Markt eigenständig ist. Warum soll ich dann ein online gekauftes Gerät wegen Gewährleistungsansprüchen in einen Media Markt bringen?? 3. Zuletzt (für mich) der Knaller: Media Markt hat anscheinend kein Problem damit, als nicht autorisierter Service-Dienstleister sog. Garantiereparaturen (bei denen das Gerät geöffnet wird) durchzuführen, während sich das Gerät noch in der gesetzlichen Gewährleistung befindet. Welche Konsequenz dies für spätere Garantieansprüche dem Hersteller gegenüber hat, mag sich jeder selbst ausmalen. Abschließend bleibt zu sagen, dass ich an der ganzen Sache selbst Schuld bin. Ich bin zum Opfer meiner Gier und der heutzutage allgegenwärtigen „Geiz-ist-geil“-Mentalität geworden. Nur um sinnlos der ewigen Jagd nach dem Schnäppchen zu frönen, habe ich das Iphone nicht bei einem autorisierten Händler des Herstellers erworben. Geschieht mir also ganz recht die Geschichte. Alles vorstehend Geschriebene stellt natürlich ausschließlich nur meine höchst subjektive Meinung und Einschätzung dar, welche auf gar keinen Fall von Anderen geteilt werden muss oder sollte und es besteht natürlich die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass alle Aussagen Ihrer Mitarbeiter vollkommen falsch von mir verstanden wurden. Da war doch noch was… achja, das fehlerhafte Telefon habe ich mittlerweile zur Behebung des Mangels in einen Apple-Store bei mir quasi um die Ecke (120 km) gebracht…

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

Mit dem Absenden des Beitrags erklären Sie sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.

Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.