Sonstiges

Wegen Verschleppung von Garantie und Gewährleistung

Karl-Heinz Höchstötter schreibt im Mai 2017:

Im April 2015 hab ich ein Tablet für über 220 Euro im Media Markt in Viernheimer gekauft und in Februar 2017 wegen eines Defektes zur Reparatur in die Serviceabteilung zur Reparatur angegeben, gemäß der mir zustehenden Garantie und gesetzlicher Gewährleistung. Rund drei Wochen später, am 18.02.2017, bekann ich per mail Bescheid, dass ich das Tablet wieder abholen kann. Bei der Abholung musste ich feststellen, dass am Gerät nix Repariert wurde, Außer das zusätzlich zum vorhandenen schaden auch noch die die laut-leise Tasten entfernt wurde. Seit dem 18.02. ist der Auftrag zur vollständigen Reparatur bei der Service Abteilung in Viernheim und wenn man anruft wird man nur vertröstet. Obwohl nach mehreren Anrufen in der Serviceabteilung des Media Markts in Viernheim, habe ich bis zum heutigen Tag immer noch keine Nachricht erhalten, wie der Schaden reguliert werden soll! Ich glaube ohne Anwalt kommt man im dem Fall nicht zu seinem Recht! „Ich bin doch nicht blöd“. Ich denk eher es sollte heißen, der Media Markt in Viernheim hält seine Kundschaft für blöd!

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