Gewährleistung

Galaxy Smartwatch/Garantiefall

Hans-Georg Nusselt schreibt im Dezember 2022:

Ich habe am 26.02.2021 eine Galaxy Watch 3 bei Media Markt gekauft. Da die EKG-Funktion immer wieder Probleme machte, habe ich am 30.03.2022 die Uhr bei Media Markt Alzey, Karl-Heinz-Kipp-Str. 23, in Reparatur gegeben. Ca. 14 Tage später konnte ich sie wieder abholen. Das Problem war leider immer noch nicht richtig behoben, die EKG-Funktion funktionierte nur Zeitweise. Also habe ich am 15.09.2022 die Uhr wieder zur Reparatur dort abgegeben, wo ich sie nach ca. 10 Tagen wieder abholen konnte. Da die EKG-Funktion noch immer nicht richtig funktionierte ging ich am 28.12.2022 wieder zum Media Markt mit der Bitte die Uhr zurückzunehmen, da ich nicht mehr bereit sei sie nochmals reparieren zu lassen. Die zuständige Mitarbeiterin meinte, die Uhr müsste erneut eingeschickt werden. Da ich damit nicht einverstanden war, verlangte ich nach dem Abteilungsleiter. Nachdem ich auch ihm zu verstehen gab, dass eine nochmalige Reparatur für mich nicht in Frage kommt, bekam ich folgende Antwort: Es gäbe keine Gewährleistung mehr, da schon 6 Monate vorbei seien, sondern es wäre jetzt ein Garantiefall und da könnte man die Uhr auch 10 Mal reparieren, dies wäre eine Entscheidung des Herstellers. Auf meinen Hinweis, dass mein Kaufvertrag mit Media Markt geschlossen wurde und nicht mit Samsung, und er doch bitte das BGB beachten solle, meinte der Abteilungsleiter, er hätte täglich mit solchen Fällen zu tun und wisse Bescheid. Solch eine Aussage von einem Abteilungsleiter ist schon sehr verwunderlich, sollte man doch meinen, er kenne den § 474 BGB und § 439 Absatz 1 BGB. Aber leider wird sich bei Media Markt immer wieder über das BGB hinweggesetzt.

Ich habe jetzt die Uhr zum dritten Mal zur Reparatur gegeben, werde aber die weitere Vorgehensweise mit einem Anwalt besprechen.

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  • Annalena schreibt dazu:

    Also er hat gewissermaßen Recht. Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe. Und die Garantie läuft über Samsung und nicht über MM. Da der Fehler in der Gewährleistung entstanden sind ( Innerhalb 6 Monate ohne Beweispflichtumkehr) hat MM das über die Gewährleistung abgewickelt. Bei der Gewährleistung zählt das BGB. 

    Ich frage mich nur warum es zwischen den Reparaturen so eine große Zeitspanne gibt? Ist der Fehler erst wirklich so spät wieder aufgetaucht? Es gibt natürlich auch eine Gewährleistung der Reparatur.

    In der Gewährleistung kann der Händler dies bis zu 3 mal versuchen zu reparieren, wenn der selbe Fehler nicht dadurch behoben konnte, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Die einzige Hürde ist nur das MM das über die Gewährleistung abwickeln und nicht über die Garantie.

    Nur du müsstest beweisen das der Fehler schon vor dem Kauf war, wo der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten von aus geht. (Ab 2022 12 Monate)

    Da dort ja der Fehler aufgetaucht ist und durch die Reparaturversuche diesen nicht beseitigt haben, gehe ich von aus, das hier die Gewährleistung noch greift. 

    Daher würde ich empfehlen auf dein Recht zu pochen und ich hoffe der Anwalt hilft dir. 

    Gott sei Dank ist nicht jeder MediaMarkt so.

    Ich wünsche eine guten Rutsch ins neue Jahr 

  • Verwirrt schreibt dazu:

    Hallo Annalena,

    der Fehler, ist nach Aussage des Beitrag-Erstellers, erst knapp 1 Jahr, nach der Anschaffung aufgetreten. Somit sollte es sich sehr schwer erweisen,zu beweisen, dass der Fehler bereits vor der Beweislast-Umkehr vorhanden war. 

  • Annalena schreibt dazu:

    Oh, mein Fehler hab die 2022 nicht wahrgenommen, danke für den Hinweis. Dann wäre die Gewährleistung hinfällig, Abwegen der Beweispflichtumkehr 

  • Kundendienst schreibt dazu:

    Der Fehler liegt beim Kunden, dieser benötigte definitiv ein EEG und kein EKG.

    Tja

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