Gewährleistung

Kauf im Markt, Fehler wird in 600km Entfernung geprüft

War-blöd schreibt im Januar 2023:

OK-Fernseher im Markt gekauft. Nach 7 Monaten Gewährleistung durch Austausch gewünscht. Gerät zeigt Artefakte trotz 100 Signalstärke und zeitweise Flimmern ohne selbstständiges Beenden.

Der Fernseher soll für zwei bis drei Wochen eingeschickt werden. Der Kauf im Markt vor Ort hat demnach keine Vorteile gegenüber dem Onlinekauf. Das "Testcenter" im Markt hat wohl eher dekorativen Charakter, wenn man sich nicht selbst vom Fehler überzeugen will.

Ich nehme eher an, dass man meinen Wunsch nach Gewährleistung in einen Wunsch des Marktes auf Inanspruchnahme der Herstellergarantie umdeuten will, um Kosten zu sparen. 

"Wir haben das Recht zur Nachbesserung / Überprüfung durch die Vertragswerkstatt, da nicht nachzuvollziehen ist, das die Fehlfunktion bereits bei Kauf vorhanden war."

Leistungsort ist demnach wohl nicht der Markt, wo der Fernseher gekauft wurde, sondern das gesamte MM-Saturn-Gelflecht (OK gehört zu MM).

Außerdem scheint man dort nicht zu wissen, dass für den Zeitraum des ersten Jahres gesetzlich angenommen wird, dass der Defekt bei Übergabe bestand § 477 BGB).

Bei Abgabe im Markt wollte ich den Kaufpreis erstattet bekommen, weil man einen direkten Austausch abgelehnt hat. Dies wurde auch abgelehnt. Jetzt macht der Fernseher eine dreiwöchige Tour durch Deutschland.

Mal sehen, was dann passiert. Es erscheint mir aber wohl notwendig, das Verhalten mal anzuzeigen, da mir schriftlich eine falsche Information  (§ 477 BGB) zum eigenen Vorteil und zu meinem Nachteil gegeben wurde. Angeblich eine Weiterleitung der Rechtsabteilung.

Ich werde nicht wieder so blöd sein, bei MM zu kaufen. Der Kauf des TV war bereits vor dem Kauf eines Notebooks, welches mir erst an der Kasse mit gebrochenen Siegeln übergeben wurde. Konnte allerdings sofort zurückgegeben werden. 

  • tommy schreibt dazu:

    Naja, man kann es auch übertreiben, es ist ein Fernseher....

    Der Überheblichkeit Ihrer Zeilen ist fast schon zu entnehmen, wie sich die Situation Vor-Ort dargestellt hat. Natürlich darf der Händler prüfen, natürlich darf der Händler in diesem Zusammenhang auch den Gegenbeweis zur vermuteten Anfänglichkeit des Mangels antreten...wo steht denn, dass Austausch/Rücktritt/Nachbesserung/Minderung immer SOFORT erfolgen muss? 

    Und das--> "Ich nehme eher an, dass man meinen Wunsch nach Gewährleistung in einen Wunsch des Marktes auf Inanspruchnahme der Herstellergarantie umdeuten will, um Kosten zu sparen. "--> ist völlig unlogisch da Sie selber anmerken, dass OK eine Eigenmarke von MMS ist,

  • War-blöd schreibt dazu:

    Soeben festgestellt:

    Die "Auftragsbestätigung" ist ein "Reparaturauftrag". 

    Ihr Zeuge

  • War-blöd schreibt dazu:

    Ein aktueller LED-Fernseher besteht nur aus elektronischen Komponenten. Wenn keine äußere Einwirkung erkennbar ist und das Gerät nicht geöffnet wurde, handelt es sich um einen Fehler, der ab Werk eingebaut ist. Diese Sichtprüfung kann der Händler vor Ort vornehmen.

    Ein Überspannungsfehler oder Ähnliches verhindert das Einschalten des Gerätes. Auch dies ist einfach zu prüfen. 

     Wenn dem Händler das Problem via Email bereits bekannt ist, kann er für kurzfristigen Ersatz sorgen.

    All dies kann/muss am Leistungsort geschehen. 

    Ja, es ist nur ein Fernseher. Es ist aber gesetzlich nicht geregelt, dass die Gewährleistung ausschließlich für Produkte bestimmter Größe/Preise gilt. 

    Eigenmarke bedeutet, dass eine Firma aus dem Konzern Produkte mit eigenem Logo kauft und diese hier (fast) ausschließlich über die Vertriebswege des Konzerns verkauft.

    Verkäufer und Hersteller/Inverkehrbringer sind demnach unterschiedlich, wodurch die Abwälzung von Kosten durchaus logisch ist. 

  • War-blöd schreibt dazu:

    Der Hersteller/Importeur schreibt, dass die Geräte stets von eigenen Fachkräften geprüft werden. Weil im Markt die Kapazitäten fehlen. Wohl eher das Wollen. 

    Also gleich online kaufen und im Rahmen der Gewährleistung einsenden. Eine Postfiliale ist ohnehin meist näher als ein MM. 

  • tommy schreibt dazu:

    ""Ein aktueller LED-Fernseher besteht nur aus elektronischen Komponenten. Wenn keine äußere Einwirkung erkennbar ist und das Gerät nicht geöffnet wurde, handelt es sich um einen Fehler, der ab Werk eingebaut ist. Diese Sichtprüfung kann der Händler vor Ort vornehmen."" --> Gewährleistung bedeutet nicht, dass ein Produkt über den Zeitraum von 24 Monaten der Mangelfrei funktioniert, es bedeutet nur, dass bei Übergabe vorhandene Mängel über 24 Monate gerügt werden können. "Äußere Einwirkungen" sind bei Kontakt mit Flüssigkeit oder Überspannung oder Veränderung der Software eben nicht direkt zu erkennen. Weswegen das Prüfen durch Fachleute noch immer durchaus legitim ist.    

    ""Ein Überspannungsfehler oder Ähnliches verhindert das Einschalten des Gerätes. Auch dies ist einfach zu prüfen. "" --> für einen Techniker, ja klar.

     ""Wenn dem Händler das Problem via Email bereits bekannt ist, kann er für kurzfristigen Ersatz sorgen."" --> siehe Recht auf Prüfung....

    ""All dies kann/muss am Leistungsort geschehen."" --> was denn? kann oder muss?? --> es kann, aber es muss nicht. Es wäre wünschenswert aber es ist eben kein "Muss".

    """Ja, es ist nur ein Fernseher. Es ist aber gesetzlich nicht geregelt, dass die Gewährleistung ausschließlich für Produkte bestimmter Größe/Preise gilt. "" --> hier habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt. Mir ging es nicht um Regelungen sondern eher um die ganze Aufregung wobei es sich doch "nur" um einen Fernseher handelt. Also nichts was wirklich zeitkritisch ist. Aber jeder hat andere Prioritäten, das ist mir klar.

    ""Eigenmarke bedeutet, dass eine Firma aus dem Konzern Produkte mit eigenem Logo kauft und diese hier (fast) ausschließlich über die Vertriebswege des Konzerns verkauft."" --> richtig, aber im Falle von MMS und deren Eigenmarken ist ein konzernverbundenes Unternehmen (IMTRON) auch der "Inverkehrbringer", also die vermeintliche Kostenschieberei greift nicht.

    ""Verkäufer und Hersteller/Inverkehrbringer sind demnach unterschiedlich, wodurch die Abwälzung von Kosten durchaus logisch ist. ""--> s.o.

    Ja eine Postfiliale ist meist näher. Und Online ist ja auch total schön....und und und.....jeder wie er es mag. Irgendwann arbeitet halb Deutschland nur noch in der Logistik, ist mit 50 körperlich am Ende und wurde bis dahin auch noch mies bezahlt. Wir beschwören Elektroautos und bestehen gleichzeitig darauf, dass gekaufte und defekte Waren ohne Umwege in die Entsorgung gelangen....es ist ja unser "Recht".

  • Michael schreibt dazu:

    Du hast einen "Reparaturauftrag" unterschrieben? Noch so ein Konstrukt um Gewährleistung/Garantie zu umgehen. Davon hätte ich gerne mal ein Foto. Sicherlich voll mit nicht zulässigen Klauseln zu deinen Ungunsten.

    Den Zustand immer vor Ort bestätigen lassen, sonst ist der angeblich gebrochen oder so.

    In Zuge der Gewährleistung hat MM natürlich 3 Reparaturversuche frei.

  • War-blöd schreibt dazu:

    Der Fernseher ist nach gut drei Wochen wieder zurück. Auf Hinweis der Werkstatt, die keinen Fehler gefunden hat, wurde ein neues Antennenkabel gekauft und kreuzungsfrei verlegt. Fehler zeigte sich erstmals nach 30 Minuten wieder. 

    Nächste Runde im Gewährleistungs-Karussel. 

  • War-blöd schreibt dazu:

    @tommy, der wohl viel Freizeit hat, zum Thema Kostenschieberei

    Staatliche Unterstützung der parteinahen Stiftungen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1966 („Die Dauerfinanzierung der Parteien aus Staatsmitteln für ihre gesamte politische Tätigkeit steht nicht in Einklang mit dem [grundgesetzlichen] Leitbild der politischen Partei“) leiteten die im Bundestag vertretenen Parteien die betroffenen Gelder einfach auf die Stiftungen um.

    Die Zahlungen an die sechs Parteistiftungen 2015: 534 Millionen Euro

    Innerhalb von Firmengeflechten, siehe Northdata zu MM, ist es noch einfacher 

  • War-blöd schreibt dazu:

    Ich bin mir noch nicht sicher, ob tommy Zusteller oder Mitarbeiter ist. Sein Plädoyer spricht dafür. 

    Das Gerät scheint elektronisch etwas unterdimensioniert zu sein. Das lässt sich einigen Bewertungen entnehmen. Das Empfangsteil Kabel/Sat ist wohl das Problem.

    Wenn man 5 Euro Versandkosten je Strecke kalkuliert, wurden bereits jetzt Kosten von 10% des Kaufpreises für die Prüfung ausgegeben. Eine Nachbesserung ist das aber noch lange nicht. (Wieviel Prozent der Wegstrecke die zweifache Einsendung im Vergleich vom Produzenten in Asien zum Markt ausmacht, kann ich leider nicht sicher sagen. Es sollten aber mehr als 10 Prozent - 4x 600km Luftlinie - sein. 

    Vielleicht sollte man das Gerät als Monitor verkaufen, falls HDMI funktioniert. 

    Es ist nur ein Fernseher. Der als Ersatz für ein 10 Jahre altes Billigteil von Telefunken gedacht war, dessen Hintergrundbeleuchtung nun ein Eigenleben entwickelt hat. Ich schaue also dank der Absprache von MediaMarkt mit dem Hersteller weiterhin für voraussichtlich sechs Wochen ins Flackern.

    Beim letzten Besuch wurde das Gerät zwar zum "Testcenter" bewegt und kurz elektrisch angeschlossen. Da der Fehler, wie beschrieben, über Kabelanschluss auftrat, hätte ein kompletter Sendersuchlauf gestartet werden und dann noch abgewartet werden müssen. Dies wollte man nicht. Also ab zum Hersteller. 

  • War-blöd schreibt dazu:

    Die Standard-Email vom MM ist angekommen. Ihr Gerät ist aus der Reparatur zurück. Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass nun das Mainboard ausgetauscht wurde. Aha. Ob diesmal ein Fehler gefunden wurde oder ob man das einfach mal auf Verdacht gemacht hat, wurde nicht kommuniziert. Mal abwarten, was das Gerät macht. Aber eins steht schon jetzt fest: ich war (bezüglich des Fehlers) nicht blöd

  • War-blöd schreibt dazu:

    Gestern habe ich entweder meinem Nickname alle Ehre gemacht oder nur den Stress im Markt verhindert. Fernseher ist wieder bei mir. 

    Durch den Austausch des Mainboards wurde der Fernseher nachweislich repariert, obwohl ich explizit einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung verlangt habe.

    Ich habe den Markt aufgefordert, nachzuweisen, dass der Austausch des Mainboards inklusive viermaliger Transport (zwei Einsendungen zum Hersteller) günstiger als ein Austausch ist oder alternativ binnen einer Woche auszutauschen. 

    t.b.c.

  • War-blöd schreibt dazu:

    Parallel dazu wurde der Hersteller/Importeur angeschrieben:

    Sie haben meinen Fernseher, der Ihnen vom örtlichen Media Markt zur Prüfung eingesandt wurde, ohne meine Zustimmung repariert.Stellt die ohne oder gegen den Willen des Eigentümers durchgeführte Reparatur einer Sache eine Sachbeschädigung dar?Zwar mag dies zunächst widersprüchlich wirken, da die Sache gerade nicht beschädigt oder zerstört, sondern vielmehr wieder funktionsfähig gemacht wird. Dennoch fallen diese „Reparaturfälle“ regelmäßig unter § 303 Abs. 1 StGB. Der Eigentümer kann nämlich grundsätzlich darüber bestimmen, was mit einer in seinem Eigentum stehenden Sache geschehen soll. Das umfasst auch das Recht, eine beschädigte Sache in diesem Zustand zu lassen. Sollte § 303 Abs. 1 StGB nicht anwendbar sein, so wird eine Reparatur aber jedenfalls unter den Tatbestand des § 303 Abs. 2 StGB zu subsumieren sein.Ich bitte um Ihre Stellungnahme, insbesondere um Ihren genauen Auftrag.

  • tommy schreibt dazu:

    genau...und ich hab zu viel Freizeit....*lach*

    Jura ist offenbar Dein Ding, reich doch "einfach" Klage ein, Du hast doch "Recht", nur keine falsche Bescheidenheit. :D lohnt sich sicher....

  • War-blöd schreibt dazu:

    @tommy

    Man kann natürlich jeden Blödsinn weiterlaufen lassen. Weil es ja nur ein bedauerlicher Einzelfall ist :-)))

    Antwort MM: Der Hersteller hat das Recht auf drei Nachbesserungen :-))) 

    Mit dem Auftrag zur Überprüfung des Gerätes haben Sie einer Reparatur zugestimmt :-))) 

    Von Berthold Brecht

    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.   

  • Schluckauf schreibt dazu:

    Vertragspartner ist nie der Händler. Sondern immer der Hersteller in China.

    Gewährleistung gibt es nicht. Nur Garantie.

    Händler, obwohl nicht zuständig, dürfen im Rahmen der nicht existierenden Gewährleistung, mindestens 3 Reparaturversuche unternehmen. Danach hat der Kunde keine Ansprüche mehr.

    Jeder der drei Reparaturversuche darf jeweils drei Monate in Anspruch nehmen.

    Willkommen beim MediaMarkt. Hauptsachen, Sie haben Spaß mit uns!

  • War-blöd schreibt dazu:

    Licht ins Dunkel: Strafanzeigen gegen den "Hersteller" und den Media Markt. 

    Jetzt ist jeder Einzelkämpfer und muss seinen Allerwertesten retten. Vielleicht stellt sich ja auch heraus, dass hier gewerbsmäßig Verbraucherrechte mit Füßen getreten werden.

    Meine Erwartung ist allerdings, dass dies als eine private Angelegenheit eingestuft wird und kein öffentliches Interesse besteht. Ja nee, iss klar 

  • War-blöd schreibt dazu:

    Nach einer Sachverhaltsschilderung mit Übermittlung von Emails bestätigt die örtliche Polizeidienststelle den Eingang einer Strafanzeige und ordnet dies als § 263 StGB Betrug ein.

    Per Email teilt der Media Markt nun mit, dass die Rechtsabteilung einer Rückabwicklung des Kaufs zustimmt. Den Fernseher darf ich nun gerne zurückgeben.

    Berthold Brecht hatte wohl recht. (ja, Kleinschreibung, mittlerweile auch groß. Ich warte noch auf eine Mathematikreform)

  • War-blöd schreibt dazu:

    Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte noch Fragen zur nicht genehmigten Reparatur beim Hersteller/Importeur. 

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