Gewährleistung

Neuer Geschirrspüler defekt

Sven schreibt im Januar 2023:

Ich habe am 6.12.22 einen neuen Geschirrspüler gekauft dieser wurde 3tage später installiert mit dem Ergebnis Heizung defekt.

Am 12.12. Reklamation per Telefon darauf nur der Hinweis bitte an den Hersteller wenden was ich auch leider tat 

Später bekam ich nochmal eine Mitteilung das ein Austausch des Geräts stattfindet wann oder wie keine Aussage 

Am 5.1.23 schriftlich auf Nacherfüllung durch Neulieferung bestanden mit Frist bis zum 20.1.23

Darauf meldete sich der Markt wieder mit Verweis auf den Hersteller welchen ich widersprach mit dem Hinweis das der Verkäufer für die Nacherfüllung zuständig ist. Danach hörte ich nie wieder etwas.

  • Michael schreibt dazu:

    Das ist die normale Masche.

    Du kannst leider nur auf Nacherfüllung bestehen, nicht zwangsläufig durch Neulieferung. Ist die Zahlung rückbuchbar? Kreditkarte / PayPal? Immer mit PayPal zahlen, da kann man den Müll wenigstens zurücksenden.

    Ich hätte von meinem Widerufsrecht gebrauch gemacht, da das Produkt nicht funktionsfähig ist.

    Da hilft nur: erneute Frist setzen. Nacherfüllung im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung und danach wahlweise Rechtsanwalt / Verbraucherzentrale.

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