Gewährleistung

Gewährleistung/Reparatur

Hans im Pech schreibt im Februar 2023:

Meine Odysee begann Ende Dezember 2022 als ich im Saturn Chemnitz Röhrsdorf einen Philips Oled Fernseher im Angebot gesehen habe. Spontan entschied ich mich zum Kauf. Ca. Eine Woche später stand das neue Gerät bei mir zu Hause und die Freude war groß. 

Leider nicht lange. Nachdem das Gerät noch am Wochenende seinen Dienst fehlerfrei und zu unserer Zufriedenheit versehen hat, ließ es sich am Montag nicht mehr einschalten. Also erstmal alle Empfehlungen der Philips Internetseite ausprobiert aber nichts hat geholfen. Na gut, keine 3 Wochen alt da ist ja Garantie. Die angebotene Zusatzgarantie haben wir nicht gebucht, da erfahrungsgemäß 80% der Garantiefälle in den ersten 20% der Nutzungsdauer auftreten. Es sollte sich als richtig erwiesen haben, sowohl was den Schaden als auch den nicht getätigten Garantieabschluss betrifft. 

Aber weiter. Also angerufen bei Saturn und den Händler auf seine Gewährleistung hingewiesen. Ich wurde das erste mal abgewimmelt und auf Philips verwiesen wo man den Schaden auch aufnahm und sich im Anschluss auch ein Service Techniker meldete. Nur an Rande: Der Bestand darauf alles per Whatts App abzuwickeln und vorab Fotos zu bekommen. Mein Hinweis es ist ein Riss im Display interessierte nur dahingehend das bereits aus der Ferne festgestellt wurde das der Kunde Schuld ist.

Letztlich kam der Servicetechniker nach ein paar Tagen ins Haus und stellte sofort die Diagnose Riss. Das hatte ich auch schon herausgefunden. Allerdings liegt doch die Beweislast das es sich nicht um einen Produktions, Transport oder sonstigen Fehlerhandelt beim Händler/Hersteller. Schließlich war das Gerät keine 3 Wochen alt. Überdies können wir bis heute zwar den Riss aber keinen Einschlagpunkt oder Ähnliches feststellen. Lediglich ein lautes Knacken aus dem Fernseher ist von Zeit zu Zeit zu hören.

Ich wurde permanent gedrängt als Verursacher festzustehen und letztlich habe ich den Mist auch noch unterschrieben. Leider habe ich seit meiner Krebserkrankung keine Kraft und Lust mehr mich herumzuärgern. Dann lieber das Geld verschmerzen.

Die absolute Höhe war jedoch das der Servicetechniker vom Center Zwickau mir den heißen Tipp gab, einen Kumpel zu finden der den Schaden der Versicherung meldet. Dann wäre es auch möglich zu erfahren wieviel eine Reparatur kostet!

Während der ganzen Prozedur hatte ich das Gefühl das das völlig einstudiert ist. Lachend wurde mir noch erklärt das die angebotene Versicherung den Schaden auch nicht übernommen hätte, da ja der Kunde Schuld ist.

Das ist doch einfach eine Frechheit.

  • HerBarth schreibt dazu:

    Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Verkäufer.Die Verkäufer sprechen sehr gerne von Garantie obwohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist greift, da das Teil mindestens zwei Jahre funktionieren muss.Mir hat GarantieHeld geholfen und mich bei der Abwicklung unterstützt.  Kleiner Tipp

    Grüße

    https://www.garantieheld.de/

  • Anna schreibt dazu:

    Naja zum deinem Kommentar HerBarth.

    Die Gewährleistung heißt nicht, das Gerät muss in den Jahren funktionieren. Es heißt nur dass der Händler dir bei der Gefahrenübergabe ein mangelfreies Gerät geben muss. Ist der Mangel nach der Übergabe aufgetreten greift die nur die "freiwillige" Garantie, außer der Mangel wird in den ersten 12 Monaten, dann geht der Gesetzgeber davon dass der Mangel schon vor dem Kauf war.

    Nach den 12 Monaten ist es so gut wie unmöglich, da man ja beweisen muss, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand.

    Also der Unterschied zwischen einer freiwilligen Garantie vom Hersteller und der Gewährleistung ist schon enorm.

    Nochmal zum Fall, ich hätte dort auch gesagt, dass hier die Gewährleistung greift, außer der Händler kann dir nachweisen, dass der Riss von dir verursacht wurde.

    Gehe jedoch eher nicht von aus, dass MM das kann (keine Gewehr)

    Würde empfehlen dem Händler eine Email oder einschreiben zu schicken mit einer Fristsetzung den Fehler zu beheben, (14 Tage). Wenn Sie das nicht eingehen, hast du erweiterte Rechte, unter anderen auch den Rücktritt vom KV. 

    Drücke den Fragesteller die Daumen.

  • Kundendienst schreibt dazu:

    Ne klar der "Riss der aus der Tiefe kam" und noch ne nette Krebserkrankung. Für Sie und Ihre Mitstreiter von der traurigen Gestalt habe ich immer die gleiche Antwort: TJA

  • Hans im Pech schreibt dazu:

    Ich denke der Kommentar vom Kundendienst spricht für sich. Eine palliative Krebssituation wünsche ich niemand. Nicht einmal Ihnen.

  • thomas schreibt dazu:

    der Riss, so leid es mir tut, beschreibt eine "Art des Mangels", bei welchem tatsächlich die Beweislast beim Käufer liegt. Dies ist im BGB auch hinterlegt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Riss erst nach einer gewissen Nutzung auftrat, also selbst ein Transportschaden nicht im Ansatz angenommen werden kann. Mechanische Beschädigungen nach Laufzeit, sind in den seltensten Fällen Fertigungsbedingt. Ansonsten alles Gute für Sie.

  • Michael schreibt dazu:

    Solche Risse können durchaus bei verklebten Displays durch Lastumlagerung kommen. Beim Wechsel von Standfuß auf Wandmontage z.B.

    Natürlich ist der Käufer dann immer schuld und etwas anderes zu beweisen ist leider unmöglich.

    Ich sitze hier mit einem ähnlichen 65" Problem.

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