Sonstiges

Verweigerung der Nachlieferung

ShenZen schreibt im September 2017:

In meinem vor vier Monaten gekauften Samsung Galaxy S8 hat sich der Bildschirminhalt gut sichtbar eingebrannt. Das sollte durch verschiedene Maßnahmen von Samsung verhindert werden, tritt bei bestimmten Geräten scheinbar aber trotzdem auf. Nach mehreren Versuchen mit bestimmten Videos das einbrennen rückgängig zu machen, gab ich auf und fuhr zum Media Markt in Augsburg Göggingen und ging zum Service Point, wo ich der netten Dame erzählte, das ich auf mein Recht nach §439 BGB zur Nachlieferung bestehe. Die Dame beharrte daraufhin darauf, das dies nicht möglich sei und man das Gerät auf jeden Fall einschicken muss. Damit gab ich mich nicht zufrieden und wurde zum Verkaufsleiter geschickt. Dieser kam dann auch relativ schnell und wiederholte die Aussage der Dame vom Service. Als ich ihn auf mein Recht ansprach, zwischen Reparatur und Nachlieferung zu wählen, redete er sich damit heraus, das das Gerät erst geprüft werden müsse. Dies verneinte ich Ihm, da offensichtlich war, das das Gerät einen Defekt aufwies, der durch ein Minderwertiges Panel hervorgerufen wurde. Daraufhin erklärte er, das er kein Fachmann sei und das Gerät trotzdem eingeschickt werden muss. Auf die Frage ob ich bitte schriftlich haben könne, das er mir mein Recht auch Nachlieferung verweigere erhielt ich nur ein "Von mir bekommen sie gar nichts schriftlich" und "damit müssen sich dann Juristen beschäftigen die sich damit auskennen". Da ich über eine gute Rechtsschutzversicherung verfüge, werde ich ihn beim Wort nehmen und einen Anwalt konsultieren, der sich in den kommenden Tagen dann damit beschäftigen wird. Das Gerät ist jetzt zur Reparatur, da ich das Handy dringend benötige (soll 10 Tage dauern... Mal schauen...) und der Rechtsstreit sich ja bekanntlich hinziehen kann. Mein Fazit: Nie wieder Media-Saturn!

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