Reparatur

Reparatur seit 8 Monaten ohne Meldung

Verärgerter Kunde schreibt im Juni 2023:

Ich habe meinen bei Media Markt gekauften E-Scooter während der Gewährleistungszeit beim Media Markt in Bad Dürrheim aufgrund eines Sicherheitsrelevanten Elektronikfehlers zur Reparatur eingereicht. Nach einigen Monaten ohne Reaktion wurde mir dieser zur abholung, unrepariert, wieder ausgehändigt. Nach einer Beschwerde wurde mir zugesagt, dass hier ein Fehler unterlaufen sei und der Scooter nun doch, trotz inzwischen abgelaufener Gewährleistungsfrist, da dies nicht durch mein Verschulden entstanden sei. Dies geschah im Oktober 2022. Inzwischen haben wir den Juni 2023 und ich habe bereits mehrfach versucht kontakt per Email aufzunehmen, jedoch bekomme ich, außer einer automatischen "Ihre Mail ist angekommen und wird bald bearbeitet" keine Antworten. Auch der Kontakt, welcher mir bei der Problematik beim ersten mal geantwortet hat, ignoriert die Mails nun komplett. Ich hoffe dieser Service hier kann mir zur Lösung meines Problems, oder wenigstens zur Vermeidung weiterer Probleme bei potentiellen weiteren Kunden beihelfen.

  • MiRa schreibt dazu:

    8 Wochen Frist setzen (Email-Bestätigung aufbewahren, besser wäre jedoch fürmliche Zustellung durch GV) und danach den Kaufpreis einfordern weil Reparaturversuch fehlgeschlagen/verweigert (RA, Mahnbescheid, Verbraucherzentrale, wie es dir beliebt)

  • thomas schreibt dazu:

    miras Antwort impliziert natürlich die Vorlage eine gewährleistungspflichtigen Mangels als Grundlage für die folgenden Forderungen etc.

  • MiRa schreibt dazu:

    @thomas

    da bin ich jetzt einfach mal von ausgegangen. Tatsächlich hat der Käufer aber in der Gewährleistungszeit das Recht auf einen Mangel prüfen zu lassen, wenn er davon ausgehen kann, dass es sich um einen Mangel handelt. Eine kostenpflichtige Fehlreklamation kommt nur bei grobem Vorsatz in Betracht.

    Dass die das Gerät seit 8 Monaten einbehalten haben heißt für mich eher, dass es unauffindbar ist.

    Eine Anzeige wegen Unterschlagung wäre auch mal was feines... Dazu die Kontaktversuche und der bisherige Vorgang in eine Onlineanzeige schreiben und abwarten ob was passiert.

  • Harlekin schreibt dazu:

    In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Wird diese Dauer überschritten, muss der Verkäufer darlegen, dass die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen (nicht: reparateurbezogenen) Kriterien länger dauern durfte.

    Die Frist wird nicht bereits durch Abschluss der Reparatur, sondern erst dadurch gewahrt, dass die reparierte Sache dem Käufer nach der Reparatur übergeben wurde.

    Bei einer übermäßig langen Reparaturdauer ist der Kunde zunächst grundsätzlich berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsfolge ist die Rückabwicklung des Vertrages: der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, der Verkäufer hat Anspruch auf die (noch nicht) reparierte Kaufsache.

    Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer bei überlanger Reparaturdauer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

    Der TO sollte sich an eine Verbraucherzentrale wenden ... .

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

Mit dem Absenden des Beitrags erklären Sie sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen.

Hinweis: Auch im Forum von ichbindochbloed.de gelten ein paar Spielregeln. Dieses Forum bietet keinen Platz für Beschimpfungen und Beleidigungen – auch wenn manchmal die Emotionen hochkochen. Bitte verzichten Sie daher auf strafrelevante Äußerungen und auch auf Fäkalsprache. Es schadet Ihrem und unserem Anliegen.

Sie können in diesem Forum völlig anonym von Ihren Erfahrungen berichten. Bitte bleiben Sie in Ihren Schilderungen bei den Tatsachen. Sollten uns Fakten bekannt werden, die am Wahrheitsgehalt Ihrer Darstellung eindeutig zweifeln lassen, werden wir Ihren Beitrag ohne vorherige Ankündigung entfernen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Beiträge sinnerhaltend zu kürzen oder um fehlende Angaben zu ergänzen – ähnlich Leserbriefen in der Zeitung.