Gewährleistung
Keine Hilfe im Garantiefall
BERTEL schreibt im September 2023:
KEine Hilfe im Garantiefall. Media Markt Herr Philip B. sagt wir müssen uns ans Hersteller wenden. Der Hersteller sagt wir müssen uns an den Händler wenden
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Peter1983 schreibt dazu:
Ohne die Details zu kennen (stehen leider nicht im obigen Beitrag):
- Für die Sachmängelhaftung (umgangssprachlich "gesetzliche Gewähleistung") ist nach §459 Bürgerliches Gesetzbuch der Händler zuständig. Und nur der Händler. Nie, nie, nie der Hersteller. Aber Achtung: Die Sachmängelhaftung gilt nur in den ersten 6 Monaten uneingeschränkt. In den darauf folgenden 18 Monaten gilt sie nur unter bestimmten Bedingungen. Bei der Sachmängelhaftung in den ersten sechs Monaten gilt gesetzlich die Vermutung, dass der Produktfehler bereits beim Verkauf vorhanden war. Behauptet der Händler (Verkäufer) etwas anderes, muss er dieses beweisen.
- Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sachmängelhaftung und Garantie haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Für die Garantier ist nur der Hersteller zuständig, niemals der Händler (Verkäufer). Die Garantie kann, weil sie eine freiwillige Leistung ist, an zahlreiche einschränkende Bedingungen geknüpft sein.
Geht ein Gerät in den ersten sechs Monaten nach Kauf kaputt, empfiehlt es sich, immer die Gewährleistung (und damit den Händler) in Anspruch zu nehmen. Wenn dieser versucht, Ihnen einzureden, Sie müssten sich an den Hersteller wenden und dort die Garantie beantragen, ist er (im besten Fall) ahnungslos - oder ist ein Betrüger.
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Anna schreibt dazu:
Um was für ein Gerät handelt es sich denn
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