Sonstiges

Gewährleistungsanspruch

Viktor schreibt im November 2017:

Ich habe am 12.5.2017 das folgende Produkt bei Media Markt gekauft: Samsung Galaxy S8 64 GB Midnight Black Leider weist dieses den folgenden Mangel auf: Display Eingebrannt, Statusleiste, Home Button (schwer dieses mit Bilder zu dokumentieren), Kamera fokussiert nicht immer, auch nach antippen, manueller Fokus tut sich nichts.(siehe Anhang) Fehler Tritt Sporadisch auf. Fehler ist bei Samsung Bekannt https://eu.community.samsung.com/t5/Mobil/Samsung-Galaxy-S8-S8-Kamera-Problem/td-p/192059# Ein Gespräch mit dem Service und Verkaufsleiter im Geschäft (Media Markt Ingolstadt) am 21.10.2017 verlief nicht zufriedenstellend. Beide Verwiesen auf den Hersteller, Garantie. Als ich auf mein Gewährleistungsrecht bestand sagte man mir : Mann müsse das Gerät einschicken zur Prüfung, den es könnte ja ein Wasserschaden vorliegen. Ja, Wasserschaden. Ich bin Selbstständig und arbeite als Medizin Techniker, da ich im Notdienst tätig bin und immer für den Kunden erreichbar sein muss ist mir ein wochenlanges warten nicht zuzumuten. Zudem möchte ich mein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen, Ein Neues Mangelfreies Gerät. § 439 Bei einem Besuch des Samsung Customer Service Plaza in München in der Drygalski-Allee 33b am 23 und 24.10.2017 wurde das Gerät von Mitarbeitern begutachtet und zwei mal eine Garantie Reparatur zugesprochen, die ich ablehnte. Danach folgte ein 7.34 minütiges Telefonat mit dem Geschäftsführer, der mir erklärte das es doch viel einfacher sei das Gerät innerhalb 1 Std bei Ihnen Reparieren zu lassen als mein Recht auf Gewährleistung auszuüben. Zudem erklärte mir der selbsternannte Betriebswirt, Gewährleistung gibt es so ja eigentlich nicht, nur die Garantie. Er repariere 5 tausend Geräte im Monat und ihm ist kein fall bekannt das Media Markt was aus Gewährleistung zurück nimmt. Das Machen sie nicht! Darauf hin setzte ich dem Media Markt ein Frist per Einschreiben, mir ein neues Mangelfreies Gerät auszuliefern. 1 Woche keine Reaktion. Nach Kontaktaufnahmen über Facebook wurde mir zugesichert das sich jemand bei mir meldet und es jetzt vorangeht. Und wie es Voranging. 1 Stunde Später bekam ich eine Mail vom Service Leiter: Sehr geehrter Herr Bergstreiser, wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen mit dem streitgegenständlichen Smartphone entstanden sind. Ihr Austauschverlangen muss jedoch derzeit mangels Anspruchs zurückgewiesen werden. Grundvoraussetzung aller Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung ist das Vorliegen eines Sachmangels. Ein solcher ist immer dann anzunehmen, wenn die Sache bereits bei Gefahrübergang, hier bei Übergabe, mit einem Mangel behaftet war, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Beweislast sowohl für das Vorliegen eines Mangels als auch für dessen Anfänglichkeit trägt nach Annahme der Käufer, mithin Sie. Richtig ist, dass grundsätzlich der Käufer die Wahl bezüglich der Nacherfüllungsalternative hat. Allerdings erheben wir die Einrede der Unverhältnismäßigkeit gemäß § 439 Abs. 3 BGB. Ein Austausch ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich zur Alternative der Reparatur, welche bei ca. 250 € liegen, verbunden. Wir bitten daher erneut um Abgabe des Geräts in unserem Servicebereich, um es reparieren zu können. Mit freundlichen Grüßen Auch der Media Markt hat gesetzliche Ansprüche Gegenüber Samsung. Nur möchte oder kann man das nicht. Nach endlosen Telefonaten mit Anwälten wurde eine außergerichtliche Einigung über einen Mediator probiert. Mit selben Ausgang, nur jetzt von Media Markt Anwälten. Also klagen oder ein 800 Euro Teures repariertes Gerät haben was von Anfang an defekt war. Das Ist meine Erfahrung mit dem Media Markt und der Gesetzlichen Gewährleistung. Ich lese viel in Ihren Blogs und Zeitschriften, nur Leider wenig bis nichts über solche Machenschaften. Der Endkunde sollte Wissen auf was er sich einlässt und was für Probleme auf einen zukommen können, wenn ein Gerät defekt ist Das hier von mir zusammengetragene dient nur als Information und stellt keinen Aufruf zum Boykott von Media Markt dar. Samsung Äußert sich auf die frage wie sie sich in diesem fall verhalten würden wenn sie nicht nur Hersteller sondern auch der Verkäufer währe: In den AGBs unseres Samsung Online Shops ist das Widerrufsrecht wie folgt hinterlegt: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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