Lieferung
Kühlschrank LG - keine Rückzahlung des Kaufpreises bei Inanspruchnahme des 14tägigen Widerrufsrecht bei Onlinekauf
Martin schreibt im Oktober 2023:
Im August ging unser Kühl- / Gefrierschank bei Temperaturen von um die 30 Grad kaputt. Ich brauchte schnell einen neuen und habe bei Media Markt bestellt. Kosten, knapp 2.000,00 Euro. Als Zahlungsart war nur Vorkasse möglich, wobei angegeben war, dass die Ware versandt wird, sobald die Zahlung eingegangen ist. Da ich dringend einen neuen Kühl- / Gefrierschrank benötigte habe ich den Kaufbetrag per Sofortüberweisung überwiesen. In der Bestellbestätigung wurde nun als Liefertermin fünf Tage später angegeben. Nachdem auch nach Ablauf der fünf Tage keine Lieferung angekündigt war, erklärte ich innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist bei Onlinekäufen meinen Rücktritt vom Kauf und bat um Rücküberweisung des Kaufbetrages. Der Widerruf wurde mir bestätigt, hinsichtlich der Rückzahlung wurde ich mit verschiedenen Gründen zunächst vertröstet. (Ware bereits an die Spedition ausgeliefert, Rücklauf muss abgewartet werden; Ware muss geprüft werden) Dann wurde mir mehrfach angekündigt, dass die Rückzahlung erfolgt, Geldeingang war jedoch keiner da. Letztendlich schaltete ich einen Rechtsanwalt ein. Der Gipfel war dann, dass mir sogar eine Abrechnung, hinsichtlich der Rückzahlung übersandt wurde und auch meinem Rechtsanwalt ggü. angegeben wurde, dass die Zahlung bereits angewiesen wurde. Jetzt, Anfang Oktober ist weder bei mir, noch bei meinem Rechtsanwalt eine Zahlung eingegangen. Ich habe daraufhin Klage beim Amtsgericht Ingolstadt eingereicht und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen die beiden Geschäftsführer wegen Betruges erstattet. Jetzt bin ich auf die Klageerwiderung gespannt, welche Begründung für den nicht zurück bezahlten Kaufpreis angegeben wird.
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Silvia schreibt dazu:
Würde mich interessieren, wie es in dem Fall weitergeht, da uns grad das gleiche passiert. Sowohl bei MM als auch bei Saturn.
Kühlschrank bestellt, keine Lieferung, rechtzeitiger Widerruf, bisher keine Rückzahlung.
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Martin schreibt dazu:
Der Kaufpreis wurde, nachdem Klage eingereicht und Strafanzeige erstattet wurde erstattet. Rechtsanwaltskosten wurden nur für das außergerichtliche Mahnverfahren erstattet. Kosten für die Klage i. H. v. ca. 500,00 Euro wurden nicht erstattet und vom Gericht abgelehnt, da die Rechtsabteilung zwei Wochen nach Einreichen der Klage dem Rechtsanwalt eine Zahlungsanweisung geschickt hat. Die Dritte übrigens. Die Rückzahlung selbst erfolgte allerdings erst ca. 4 Wochen später. Für das Gericht war es ausreichend, dass die Zahlungsanweisung verschickt wurde und ich deshalb die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen muss.
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