Gewährleistung
Falschangaben zur Gewährleistungspflicht
Nadine schreibt im November 2023:
Meine Kaffeemaschine ging innerhalb der Gewährleistungspflicht kaputt und wurde unkompliziert durch ein Austauschgerät ersetzt. Als dieses jedoch nach einem Jahr wieder den gleichen Defekt auswies, wurde mir in der Filiale eingeredet, dass die Gewährleistung ausgelaufen sei, da der Kauf des ersten Gerätes ja schon über 2 Jahr her sei. Ich wusste um die Rechtslage (Die Gewährleistungsfrist beginnt bei einem Austauschgerät von vorne), doch die insgesamt drei Mitarbeiter*innen widersprachen mir und verwiesen am Ende auf den Hersteller, der den Fall jetzt prüfen und entscheiden müsse. Das Gerät wurde eingeschickt. Nach 4 Wochen erhielt ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur über 220€ (1/3 des Kaufpreises). Bei dem erneuten Besuch in der Filiale begann das gleiche Spiel: Falschaussagen über die Gewährleistungspflicht, auch von dem Geschäftsführer selbst. Wir haben schließlich ein Einschreiben aufgesetzt, das die Rechtslage inkl. entsprechenden Paragraphen, den Vorwurf von Kundentäuschung und eine Fristsetzung zur Nacherfüllung der Gewährleistungspflichten beinhaltete. Die Reparaturkosten werden nun übernommen.
Es bleibt jedoch ein Rätsel, ob die Angestellen wirklich selbst falschinformiert sind oder ob die Kund*innen dort strategisch angelogen werden.
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Lisa schreibt dazu:
Man muss natürlich schauen ob es sich um Gewährleistungsfall handelt, da die Sache schon bei der Gefahrenübergabe ein Sachmangel haben müsste. Du bist nach 12 Monaten in der Beweispflicht, das der Mangel schon seit Anfang an war.
Beweislastumkehr
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