Reparatur

Unverschämte Nachforderung nach schlampiger Reparatur

Wolfgang schreibt im Januar 2021:

Mediamarkt Friedrichshafen Auftrag M162 - 277917

Der Hochdruck-Teil der Kaffeemaschine war defekt. Nach zwei Tassen musste jeweils wieder gelüftet werden.

Mit dieser Fehlermeldung habe ich die Maschine und 179€ abgegeben. Nach in etwa fristgerechter Zeit konnte ich die Maschine wieder zurücknehmen. Leider war offensichtlich alles Mögliche repariert, z.B. ein gebrochener Henkel des Wassergefäßes; der gemeldete Fehler war jedoch nicht beseitigt.

Nach meiner Reklamation habe ich die Maschine dann endlich tatsächlich repariert bekommen. Während zwei Wochen Betrieb war jedoch Wasser im Kaffeesatzbehälter aufgefallen. Eine Untersuchung der Brühgruppe ergab, dass sich der Abstreifbügel an einer Seite gelöst hatte. Da zum Wiedereinsetzen des Abstreifbügels die Brühgruppe weitgehend auseinandergebaut werden musste und ich weder über Werkzeuge noch Detailkenntnisse verfüge, gab ich die Brühgruppe im Rahmen einer erneuten Reklamation ab.

Als ich die reparierte Brühgruppe entsprechend Internet-Statusmeldung abholen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Reparatur weitere 90€ bezahlen müsste. Nach meinem vehementen Protest bekam ich ein Kulanzangebot über 45€, das ich jedoch ebenfalls nicht annahm. Dabei bat ich um Rückgabe der nicht reparierten Brühgruppe.

Zwei Monate später, nach Androhung juristischer Schritte über E-Mail, bekam ich tatsächlich eine nagelneue Brühgruppe zugesandt. Leider fehlte dort ein Stück der Abstreiffeder.

Ein großer Vorteil der neuen Brühgruppe ist jedoch, dass man nicht mehr die Brühgruppe auseinandernehmen muss, um eine Abstreiffeder einzusetzen. Es befinden sich erreichbare Schrauben direkt an den Befestigungspunkten.

Wenn ein teurer Pauschalservice angeboten wird, dann sollte ein Gerät auch vollständig repariert zurückgegeben werden. Die Bemerkung, dass die beauftragte Service-Firma die Reklamation nicht anerkennt, darf es nicht geben, da der Kunde keinen Vertrag mit dieser Firma hat.

Dass dann noch am Ende der reklamierte Fehler an einem neuwertigen Ersatzteil vorsätzlich herbeigeführt wird, zeigt eine tiefgehende Missachtung von Kundeninteressen.

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