Gewährleistung
Recht auf Nacherfüllung: Ohne Anwalt keine Chance.
ESB schreibt im März 2021:
Leute, geht zum Anwalt, sonst gibt das nichts!
Zur Information: Der Verbraucher hat laut BGB § 439 ein Recht auf Nacherfüllung, wobei der Gesetzgeber im ersten halben Jahr nach dem Kauf davon ausgeht, dass der defekte Artikel bereits beim Kauf defekt war. Dann kann der Kunde im Normalfall entscheiden, ob er eine Reparatur wünscht oder ein neues Gerät.
Bei Mediamarkt musste ich diesen gesetzlichen Anspruch mit einem Anwalt durchsetzen.
Mediamarkt wollte mich zwingen, mindestens 3 Wochen auf eine Reparatur zu warten, mein Wahlrecht wurde einfach abgelehnt.
Von meiner Reklamation (4 Wochen alte Kaffeemaschine defekt) bis zur Regulierung durch Mediamarkt heute sind 9 Wochen vergangen und ich musste einen Anwalt einschalten, vorher haben sie sich einfach totgestellt.
Jetzt muss Mediamarkt mir den Kaufpreis erstatten UND die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren zahlen, was die Kosten verdoppelt.
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True schreibt dazu:
Hallo,
Grundsätzlich ist es ärgerlich wenn ein Gerät nach so kurzer Zeit kaputt geht.
Deine Argumentation ist allerdings nicht ganz richtig.
Du hast ein Wahlrecht nach BGB §439 das ist korrekt, aber der Händler kann dies verweigern.
Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Kleines Rechenbeispiel: Ist in deinem Fall sagen wir, eine Dichtung defekt, ist es unverhältnismäßig wenn das ganze Gerät dafür getauscht wird, anstelle der Dichtung.
Somit kann der Händler dein Gerät auch einschicken, wenn ein Austausch unverhältnismäßig ist.
Dass dann 9 Wochen dauert, darüber muss man nicht reden, das geht gar nicht.
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ESB schreibt dazu:
Das weiß ich, deshalb habe ich auch geschrieben: "Im Normalfall". In meinem Fall hat es der Rechtsanwalt natürlich vorher geprüft.
Deshalb auch mein Rat zum Anwalt zu gehen.
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Peter1983 schreibt dazu:
@True: Ja, diese Hintertür hat der Gesetzgeber eingebaut. Und sie wird weidlich genutzt von MM. Etwa in 100 Prozent der Fälle (es mögen auch 110 Prozent sein ;-) ) hält MM den Austausch für unverhältnismäßig. Natürlich, bei einer defekten LED bei einem Radio tut es auch eine Reparatur (die dann aber stets mindestens 4 Wochen dauert - danach sind dann zwei LED defekt), da braucht es wirklich keinen Austausch. Aber in allen anderen Fällen natürlich auch nicht. Der Begriff "Kunde" leitet sich wahrscheinlich vom lateinischen "ich doofus" ab (deshalb betitelt der MM auch Kunden, die sich beschweren, intern als "Terroristen" - und das ist leider kein Scherz, sondern traurige Wahrheit).
Leider sind häufig die Streitwerte so gering, dass es sich für einen Anwalt nach kurzem Blick in die anwaltliche Gebührenordnung einfach nicht lohnt, das Mandat anzunehmen. Leider.
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Stefan Busch schreibt dazu:
Hallo ESB,
freut mich, dass Sie in der Sache Erfolg hatten. Würden Sie den Anwalt nennen, der Ihren Anspruch durchsetzen konnte? -
Ohnehin möchte ich eine Liste mit Anwälten im Forum anregen, die sich im Kampf gegen MM bewährt haben.
danke,
Stefan Busch
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Luna schreibt dazu:
Hallo,
zum Sachverhalt: meine Schwiegertochter in spe hat eine neue- leider nur kurz (8 Wochen) funktionierende Waschmaschine im MediaMarkt gekauft. Das Bullauge ist förmlich explodiert. Demzufolge ist das Wäschewaschen unmöglich.
Der Markt weigert sich einen Ersatz zu liefern - seine "Nacherfüllung" ignoriert der Markt! Das dauert nun bereits 2Wochen. Und es soll erst Mitte Dez. eine Besichtigung zur eventuellen Reparatur geben. Es ist unzumutbar, da die Wäsche in einem Waschsalong gewaschen werden muss ...
So ein Verhalten von Seiten des Marktes ist zutiefst KUNDEN FEINDLICH!!!
Feundliche Grüße
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